Sie suchen die Erklärung zu einer der vielfältigen Abkürzungen, die im Umfeld regulatorischer Anforderungen unverzichtbar geworden sind? Das Glossar versteht sich als Kompass in Mitten einer Fülle von Abkürzungen und Begriffen, die inzwischen in immer größerem Maße Einzug in die tägliche Arbeit genommen haben. Dabei beschränkt sich das Glossar nicht nur auf eine einfache Erklärung der Abkürzungen, sondern stellt eine Definition der Begrifflichkeiten bereit. Für angemeldete Nutzer ordnet es diese auch in einen Branchenkontext ein und bietet Direktlinks zu einschlägigen Gesetzen, Verordnungen etc.
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Der Verband der Auslandsbanken in Deutschland e.V. vertritt die Interessen von über 200 Banken, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Finanzdienstleistungsinstituten unter ausländischem Mehrheitsbesitz. Er setzt sich für ihre Interessen gegenüber den deutschen und europäischen Gesetzgebern, der Aufsicht und der Verwaltung ein und unterstützt seine Mitglieder mit Informationen zu steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Eröffnung von Dependancen.
Das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) vom 01.04.2015 ist ein deutsches Gesetz über die Beaufsichtigung von Versicherungsunternehmen. Das Gesetz dient der Umsetzung der europäischen Richtlinie 2009/138/EG (Solvency II) in deutsches Recht.
Der Verband deutscher Pfandbriefbanken (engl. Association of German Pfandbrief Banks) repräsentiert die bedeutendsten Kapitalgeber für den Wohnungs- und Gewerbebau sowie den Staat und seine Institutionen. In ihm sind alle deutschen Kreditinstitutsgruppen vertreten. Die Interessenvertretung findet national wie international auf den Gebieten der Kapitalmarkt-, Staats-, Immobilien- und Schiffsfinanzierungs-, der Steuerpolitik sowie der Rechtsgestaltung statt. Der VDP hat seinen Sitz in Berlin.
Interessenvertretung der Anbieter von geschlossenen Fonds in Deutschland. Wurde durch BSI abgelöst.
Bei einem inländischen öffentlichen Angebot einer Vermögensanlage muss der Anbieter ein Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) erstellen, das die wesentlichen Eigenschaften der Vermögensanlage kurz beschreibt. Damit soll zum einen mehr Transparenz geschaffen werden; zum anderen soll die Vergleichbarkeit mit anderen Finanzanlagen erhöht werden. Das VIB muss von der BaFin gestattet und dort hinterlegt werden.
Vgl. auch VermAnlG
Als Variation Margin wird der Betrag bezeichnet, der bei Termingeschäften als Sicherheit zusätzlich zum Initial Margin (IM) hinterlegt werden muss, falls dieser nicht ausreicht.
Der Geldmarktfonds mit variablem Nettoinventarwert bietet den Rückkauf und die Zeichnung zu einem Preis an, der dem Nettoinventarwert pro Anteil des Fonds entspricht.
Anmerkung: Änderungen möglich! Die Verordnung über Geldmarktfonds, in der dieser Begriff eingeführt wird, befindet sich noch im Entwurfsstadium.
Verbindungsnetz sind alle Telefonnetze für Gespräche, die über das Ortsnetz hinausgehen (z.B. Ferngespräche). Verbindungsnetzbetreiber (VNB) bieten über eigene oder gemietete Infrastrukturen Telekommunikationsdienste im Verbindungsnetz an.
Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (engl. Association of German Public Banks) vertritt über 60 Mitgliedsinstitute, darunter die Landesbanken sowie die bundes- und landeseigenen Förderbanken. Der VÖB vertritt auf nationaler und internationaler Ebene die wirtschaftlichen und ideellen Interessen seiner Mitglieder in allen kreditwirtschaftlichen Fragen.
Bei ihm sind außerdem die VÖB-Entschädigungseinrichtung sowie der Freiwillige Einlagensicherungsfonds des Verbandes angesiedelt.
Der Verband öffentlicher Versicherer (VöV) wurde 1911 gegründet und ist die gemeinsame Dachorganisation aller öffentlichen Versicherungsunternehmen Deutschlands. Er repräsentiert alle elf öffentlichen Erstversicherungsgruppen, die gemeinsam die zweitstärkste Kraft in der deutschen Versicherungsbranche sind. Der Verband ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Oberstes Organ ist die Mitgliederversammlung, weitere Organe sind der Verwaltungsrat und der Vorstand. Er hat seinen Sitz in Düsseldorf, Berlin und Brüssel.
Unter einer Veranlagungs- und Risikogemeinschaft (VRG) versteht man eine innerhalb einer Pensionskasse gebildete Gruppe von mindestens 1.000 Personen. Die geleisteten Beiträge werden innerhalb der Veranlagungsgemeinschaft möglichst profitabel in Investmentfonds angelegt. Die Risikogemeinschaft dient zum Ausgleich versicherungstechnischer Risiken.