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Tier-2-Capital (T2)

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Das Ergänzungskapital (T2) bildet gemeinsam mit dem Kernkapital (T1) die Eigenmittel eines Kreditinstituts. Dem Ergänzungskapital (T2) werden Kapitalinstrumente, verbundene Agios und nachrangige Darlehen zugerechnet, welche den Anforderungen aus Art. 62 ff. CRR genügen.

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