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Regulation on wholesale Energy Market Integrity and Transparency (REMIT)

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Definition des Begriffs

REMIT steht für Regulation on wholesale Energy Market Integrity and Transparency. Gemeint ist die Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts. Sie wurde 2011 erlassen und trat am 28. Dezember 2011 in Kraft. Der Rechtsakt schafft einen europäischen Rahmen gegen Insiderhandel und Marktmanipulation auf Energiegroßhandelsmärkten. Erfasst werden insbesondere Strom- und Gasprodukte, deren Lieferung in der Europäischen Union erfolgt, sowie bestimmte Derivate auf solche Produkte. Ziel ist ein transparenter, fairer und wirksam überwachter Energiegroßhandel. Durch spätere Änderungen, insbesondere die Reform 2024, wurden Aufsicht, Datenzugang und Durchsetzungsinstrumente weiter ausgebaut.

 

Einordnung der Relevanz

REMIT verbindet Energierecht, Finanzmarktaufsicht und Marktüberwachung. Die Verordnung ergänzt Regeln zu Marktmissbrauch im Finanzsektor, berücksichtigt aber die Besonderheiten physischer Energieproduktion, Netzengpässe, Speicher, Kraftwerksverfügbarkeit und kurzfristiger Handelsmärkte. Für Energieunternehmen, Händler und Infrastrukturbetreiber ist REMIT ein zentrales Compliance-Regelwerk. Die Marktüberwachung erfolgt auf europäischer Ebene durch ACER und auf nationaler Ebene durch die zuständigen Regulierungsbehörden.

 

Betroffene

Betroffen sind Marktteilnehmer, die Transaktionen mit Energiegroßhandelsprodukten abschließen oder Handelsaufträge erteilen. Dazu zählen Energieversorger, Erzeuger, Händler, Stadtwerke, große industrielle Verbraucher, Speicherbetreiber und bestimmte Finanzakteure. Erfasst sind außerdem organisierte Marktplätze, Broker, Handelsplattformen, Datenmeldedienstleister und Personen, die beruflich Transaktionen arrangieren oder ausführen.

 

Anforderungen und Pflichten

Zentrale Pflichten sind:

  1. Verbot von Insiderhandel
    • Insiderinformationen dürfen nicht unzulässig genutzt, weitergegeben oder für Handelsentscheidungen verwendet werden.
  2. Veröffentlichung von Insiderinformationen
    • Relevante Informationen, etwa zu Kraftwerksausfällen, Netzkapazitäten oder Speicherverfügbarkeit, müssen wirksam und zeitnah veröffentlicht werden.
  3. Verbot von Marktmanipulation
    • Unzulässig sind irreführende Signale, künstliche Preisbildung und manipulative Handelspraktiken.
  4. Registrierung und Meldung
    • Marktteilnehmer müssen sich registrieren und Transaktionsdaten sowie fundamentale Daten melden.
  5. Überwachung und Verdachtsmeldungen
    • Handelsplätze und Vermittler müssen auffällige Aufträge und Geschäfte erkennen und melden.

 

Weitere Informationen

Die praktische Anwendung wird durch Durchführungsregelungen, Meldeformate, ACER-Leitlinien und nationale Aufsichtspraxis konkretisiert. In Deutschland ist die Bundesnetzagentur zentrale Behörde für REMIT-bezogene Marktaufsicht. Die Verordnung bleibt eng mit Energiehandelsprozessen, Transparenzplattformen, Datenqualität und internen Compliance-Kontrollen verbunden.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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