Definition des Begriffs
Die Prüfungsberichtsverordnung, abgekürzt PrüfbV, ist eine deutsche Rechtsverordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute sowie über die darüber zu erstellenden Berichte. Die 2015 verkündete Verordnung konkretisiert, welche Inhalte Abschlussprüfer in Prüfungsberichten darzustellen haben. Sie ergänzt die Prüfungspflichten des Kreditwesengesetzes, insbesondere die aufsichtsrechtliche Jahresabschlussprüfung nach § 29 KWG. Ziel ist eine einheitliche, aufsichtlich auswertbare Berichterstattung über Rechnungslegung, Risikolage, Geschäftsorganisation und besondere Pflichten der Institute. Übergangs- und Änderungsregelungen ergeben sich aus der jeweils geltenden Fassung.
Einordnung der Relevanz
Die PrüfbV gehört zum nationalen Bankenaufsichtsrecht und verbindet handelsrechtliche Abschlussprüfung mit bankaufsichtlichen Informationsanforderungen. Sie steht im Zusammenhang mit KWG, HGB, CRR, MaRisk, Geldwäschevorgaben und weiteren Spezialvorschriften. Für Aufsicht und Deutsche Bundesbank bildet der Prüfungsbericht eine zentrale Informationsquelle, um Risikoprofil, Organisation, Kapitalausstattung und Compliance eines Instituts zu beurteilen.
Betroffene
Betroffen sind vor allem Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute, deren Jahresabschlussprüfung nach den einschlägigen Aufsichtsvorschriften erfolgt. Die Verordnung richtet sich praktisch auch an Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften, weil sie Aufbau, Mindestinhalte und Darstellungsanforderungen des Prüfungsberichts prägt. Für Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung enthält sie zusätzliche Regelungen zu Gegenstand und Zeitpunkt der Prüfung.
Anforderungen und Pflichten
Zentrale Anforderungen sind:
Weitere Informationen
Die PrüfbV wird durch Verwaltungspraxis, Prüfungsstandards und Rundschreiben ergänzt. Änderungen berücksichtigen neue aufsichtsrechtliche Anforderungen, etwa zu Nachhaltigkeitsrisiken, IT-Risiken, Auslagerungen oder europäischen Eigenmittelvorgaben. Der Prüfungsbericht ersetzt keine laufende Aufsicht, unterstützt aber die risikoorientierte Überwachung durch strukturierte, prüferisch erhobene Informationen.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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