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Prüfungsberichtsverordnung (PrüfbV)

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Die deutsche Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute sowie über die darüber zu erstellenden Berichte (Prüfungsberichtsverordnung) ist am 12. Juni 2015 in Kraft getreten. Sie regelt die Anforderungen an die Prüfung und Berichterstattung durch den Abschlussprüfer. Die Bestimmungen dieser Verordnung sind erstmals auf die Prüfung anzuwenden, die das nach dem 31. Dezember 2014 beginnende Geschäftsjahr betrifft. Die aktuell gültige Fassung enthält wesentliche Überarbeitungen zu Art und Umfang der Berichterstattung, Angaben zum Institut, Aufsichtsrechtliche Anforderungen und Kreditgeschäft und berücksichtigt damit die Vorgaben der CRD IV und CRR in nationalem Recht.

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