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Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG)

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Definition des Begriffs

Das FISG, vollständig Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität, ist ein deutsches Änderungsgesetz zur Stärkung der Rechnungslegungskontrolle, Abschlussprüfung und Kapitalmarktaufsicht. Es trat überwiegend am 1. Juli 2021 in Kraft. Das Gesetz reagierte auf Schwächen bei der Aufdeckung von Bilanzmanipulationen und veränderte unter anderem Handelsgesetzbuch, Wertpapierhandelsgesetz, Abschlussprüferaufsichtsgesetz und Aktiengesetz. Ziel ist eine wirksamere Überwachung kapitalmarktorientierter Unternehmen und eine höhere Verlässlichkeit veröffentlichter Finanzinformationen.

 

Einordnung der Relevanz

Das FISG gehört zum deutschen Kapitalmarkt-, Bilanz- und Prüfungsrecht. Es stärkt die staatliche Rolle in der Bilanzkontrolle und ordnet Zuständigkeiten neu. Besonders relevant ist die Verlagerung wesentlicher Prüfungsbefugnisse auf die BaFin. Das Gesetz ergänzt bestehende Vorgaben zur Finanzberichterstattung, zur Abschlussprüfung, zur Corporate Governance und zur Marktintegrität.

 

Betroffene

Betroffen sind vor allem:

  • kapitalmarktorientierte Unternehmen mit Finanzinstrumenten im regulierten Markt,
  • Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften,
  • Mitglieder von Vorständen, Aufsichtsräten und Prüfungsausschüssen,
  • Unternehmen von öffentlichem Interesse, insbesondere börsennotierte Gesellschaften,
  • Aufsichtsbehörden und Stellen der Abschlussprüferaufsicht.

 

Anforderungen und Pflichten

  1. Bilanzkontrolle: Die BaFin erhält erweiterte Ermittlungs- und Prüfungsrechte. Sie kann Auskünfte verlangen, Unterlagen prüfen und Sachverhalte unmittelbar untersuchen.
  2. Abschlussprüfung: Die externe Rotation von Abschlussprüfern wird verschärft. Beratungsleistungen neben der Prüfung werden stärker begrenzt, um Interessenkonflikte zu reduzieren.
  3. Corporate Governance: Prüfungsausschüsse erhalten höhere fachliche Anforderungen. Mindestens ein Mitglied muss über Sachverstand in Rechnungslegung und ein weiteres über Sachverstand in Abschlussprüfung verfügen.
  4. Unternehmenspflichten: Die Verantwortung für ordnungsgemäße Finanzberichterstattung, interne Kontrollsysteme und Risikomanagement wird stärker betont. Verstöße können aufsichtsrechtliche, zivilrechtliche oder strafrechtliche Folgen haben.

 

Weitere Informationen

Das FISG ist kein eigenständiges Aufsichtsregime, sondern ein Artikelgesetz mit Änderungen in mehreren Einzelgesetzen. Für die praktische Anwendung sind insbesondere die Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes zur Bilanzkontrolle, die handelsrechtlichen Regeln zur Abschlussprüfung und die aktienrechtlichen Anforderungen an Prüfungsausschüsse maßgeblich. Die Umsetzung bindet BaFin, Abschlussprüferaufsichtsstelle und Unternehmensorgane in ein engeres Kontrollsystem ein.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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