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Wertpapierprospektgesetz (WpPG)

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Definition des Begriffs

Das Wertpapierprospektgesetz, kurz WpPG, ist ein deutscher Rechtsakt für Wertpapierprospekte bei öffentlichen Angeboten und Börsenzulassungen. Es ergänzt die europäische Prospektverordnung, Verordnung (EU) 2017/1129, die seit dem 21. Juli 2019 unmittelbar gilt. Das Gesetz regelt nationale Zuständigkeiten, Billigungsverfahren, Veröffentlichung, Werbung, Prospekthaftung, Verwaltungsmaßnahmen und Bußgelder. Ziel ist ein verlässlicher Informationsrahmen, damit Anleger Risiken, Rechte und wirtschaftliche Grundlagen eines Wertpapiers vor der Anlageentscheidung beurteilen können. Außerdem schafft das WpPG Verfahrenssicherheit für Emittenten, Anbieter und Intermediäre bei Kapitalmarkttransaktionen.

 

Einordnung der Relevanz

Das WpPG ist Teil des deutschen Kapitalmarktrechts und bindet nationale Vorschriften an den europäischen Prospektrahmen an. Es steht in engem Zusammenhang mit dem Wertpapierhandelsgesetz, dem Börsengesetz, der Marktmissbrauchsverordnung und der zivilrechtlichen Prospekthaftung. Praktisch relevant ist es für Primärmarktgeschäfte, etwa Aktienemissionen, Anleiheplatzierungen, Börsengänge und Folgeemissionen. Der Prospekt bündelt Angaben zu Emittent, Finanzlage, Geschäftsmodell, Wertpapierbedingungen, Angebotsstruktur und wesentlichen Risiken.

 

Betroffene

Betroffen sind insbesondere:

  • Emittenten, die Wertpapiere öffentlich anbieten oder zum Handel an einem organisierten Markt zulassen wollen
  • Anbieter, Zulassungsantragsteller und Garanten
  • Kreditinstitute, Wertpapierfirmen und Platzierungsbanken
  • Börsenträger, Zahlstellen, Rechtsberater und Abschlussprüfer
  • Anleger, die Prospektinformationen für ihre Entscheidung nutzen

Ausnahmen bestehen unter anderem für bestimmte Privatplatzierungen, Angebote nur an qualifizierte Anleger, kleine Angebotsvolumina, hohe Mindeststückelungen oder bereits zugelassene Wertpapiere.

 

Anforderungen und Pflichten

  1. Prospekterstellung
    a. vollständige, verständliche und kohärente Angaben zu Emittent, Wertpapier und Angebot
    b. klare Darstellung spezifischer und wesentlicher Risikofaktoren
  2. Billigung und Veröffentlichung
    a. Einreichung des Prospekts bei der BaFin vor Veröffentlichung
    b. Veröffentlichung in zulässiger Form und innerhalb der maßgeblichen Fristen
  3. Werbung und Nachträge
    a. Werbemitteilungen müssen eindeutig als Werbung erkennbar und prospektkonform sein
    b. Wesentliche neue Umstände oder Fehler können einen Nachtrag auslösen.
  4. Haftung und Sanktionen
    a. unrichtige oder unvollständige Prospekte können Haftungsansprüche begründen
    b. Verstöße können Untersagungen, Veröffentlichungspflichten oder Geldbußen nach sich ziehen

 

Weitere Informationen

Die BaFin ist in Deutschland die zuständige Behörde für die Billigung von Wertpapierprospekten und für die Überwachung zahlreicher Pflichten aus dem WpPG. Europäische Delegierte Verordnungen konkretisieren Aufbau, Mindestangaben, Zusammenfassung, Basisprospekt und Nachträge. Zusätzlich prägen Verwaltungspraxis, technische Standards und Leitlinien die Prospekterstellung. Für Emittenten ist frühzeitige Projektplanung wesentlich, weil Finanzinformationen, Risikofaktoren, rechtliche Angaben, Wertpapierbedingungen und Werbematerial konsistent vorbereitet werden müssen. Im Zusammenspiel mit der Prospektverordnung sorgt das WpPG dafür, dass Kapitalaufnahme, Anlegerinformation und behördliche Kontrolle in einem geordneten Verfahren zusammengeführt werden.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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