Definition des Begriffs
Die EC, European Commission, bezeichnet die Europäische Kommission, das politisch unabhängige Exekutivorgan der Europäischen Union. Sie nahm 1958 mit den Kommissionen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Euratom ihre Arbeit auf; seit der Fusionsvertrag von 1965 wirksam wurde, bestehen gemeinsame Organe für die damaligen Europäischen Gemeinschaften. Hauptsitz ist Brüssel, ergänzende Dienststellen befinden sich unter anderem in Luxemburg. Rechtliche Grundlagen sind insbesondere der Vertrag über die Europäische Union und der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Die Kommission ist in das institutionelle Gefüge der EU eingebettet und arbeitet mit Parlament, Rat, Europäischem Rat, Gerichtshof, Rechnungshof und Europäischer Zentralbank zusammen.
Aufgaben
Die Kommission wahrt die allgemeinen Interessen der EU. Zu ihren Kernaufgaben zählen:
Zuständigkeiten
Die Zuständigkeiten der Kommission erstrecken sich auf Politikbereiche, in denen die EU Kompetenzen besitzt. Im Finanzmarkt betrifft dies hauptsächlich Bankenregulierung, Kapitalmarktunion, Versicherungsaufsicht, nachhaltige Finanzierung, Zahlungsverkehr, digitale Finanzdienste, Geldwäscheprävention und Wettbewerbsaufsicht. Die Kommission arbeitet mit europäischen Aufsichtsbehörden wie EBA, ESMA und EIOPA zusammen. Sie legt Legislativpakete vor, prüft Umsetzungsdefizite und kann Vertragsverletzungsverfahren einleiten.
Relevanz
Die Europäische Kommission prägt den europäischen Finanzmarkt, weil viele Regulierungsinitiativen von ihr ausgehen. Vorschläge zu Eigenkapitalanforderungen, Wertpapierhandel, Marktinfrastrukturen, nachhaltigkeitsbezogener Offenlegung, digitaler Resilienz oder Kryptowerte-Regulierung werden im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren mit Parlament und Rat verhandelt. Für beaufsichtigte Unternehmen ist die Kommission relevant, weil ihre Initiativen spätere Pflichten, Meldeanforderungen, Übergangsfristen und technische Standards auslösen können.
Besonderheiten
Die Kommission besteht aus einem Kollegium von Kommissarinnen und Kommissaren, darunter eine Präsidentin oder ein Präsident. Jedes Mitglied übernimmt ein Ressort, ist jedoch dem gemeinsamen Kollegialprinzip verpflichtet. Sie besitzt ein weitreichendes Initiativrecht für EU-Gesetzgebung, handelt aber nicht allein als Gesetzgeber. Im Finanzmarkt erlässt sie viele technische Detailakte erst nach Entwürfen oder Stellungnahmen europäischer Aufsichtsbehörden. Ihre Rolle verbindet politische Steuerung, Rechtsaufsicht und administrative Umsetzung innerhalb der Europäischen Union.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an. Wir senden Ihnen eine E-Mail zum Zurücksetzen Ihres Passwortes.