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Standing Committee on Resolution (ResCo)

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Definition des Begriffs

Das Resolution Committee, kurz ResCo, ist ein ständiger interner Ausschuss der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde. Es wurde 2014 auf Grundlage der Richtlinie 2014/59/EU über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen eingerichtet und durch einen EBA-Beschluss von 2020 neu gefasst. Sitz der EBA ist Paris. Die rechtliche Grundlage ist Artikel 127 BRRD in Verbindung mit der EBA-Verordnung, insbesondere den Vorschriften zu internen Ausschüssen und Abwicklungsaufgaben. ResCo bereitet Entscheidungen der EBA zu Abwicklungsfragen vor und unterstützt eine einheitliche Anwendung des europäischen Abwicklungsrahmens.

 

Aufgaben

Zu den Kernaufgaben zählen:

  • Vorbereitung technischer Regulierungs- und Durchführungsstandards zu Abwicklungsthemen
  • Entwicklung von Leitlinien, Empfehlungen, Stellungnahmen und fachlichen Methoden
  • Koordinierung von Ansätzen für Abwicklungsplanung und Abwicklungsinstrumente
  • Unterstützung der Funktionsfähigkeit von Abwicklungskollegien
  • Austausch praktischer Erfahrungen zwischen nationalen Abwicklungsbehörden

 

Zuständigkeiten

ResCo behandelt Sachverhalte, die den in der BRRD festgelegten Aufgaben der Abwicklungsbehörden zugeordnet sind. Dazu gehören insbesondere Abwicklungspläne, Bewertungsfragen, grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Informationsaustausch und Methoden zur Behandlung ausfallender oder wahrscheinlich ausfallender Institute. Dem Ausschuss gehören die Leiter der nationalen Abwicklungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten an. Beobachter können unter anderem aus dem Einheitlichen Abwicklungsausschuss, der Europäischen Kommission, der Europäischen Zentralbank, dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken sowie den europäischen Aufsichtsbehörden für Wertpapiere und Versicherungen teilnehmen.

 

Relevanz

ResCo ist für die Finanzmarktstabilität relevant, weil Abwicklungsregeln den geordneten Umgang mit Bankenkrisen ermöglichen. Ziel ist es, kritische Funktionen von Instituten zu erhalten, Ansteckungseffekte zu begrenzen und den Einsatz öffentlicher Mittel zu reduzieren. Der Ausschuss verbindet nationale Abwicklungspraxis mit dem europäischen Single Rulebook. Dadurch werden Auslegung, technische Standards und Verwaltungspraxis im Binnenmarkt stärker harmonisiert. Besonders wichtig ist ResCo bei grenzüberschreitenden Bankengruppen, bei denen mehrere Behörden koordiniert handeln müssen.

 

Besonderheiten

ResCo ist keine eigenständige EU-Behörde, sondern Teil der Governance-Struktur der EBA. Seine Arbeit ist organisatorisch von anderen EBA-Funktionen getrennt, damit Abwicklungsinteressen eigenständig berücksichtigt werden. In bestimmten Fällen stimmt ResCo über Entwürfe zu Abwicklungsentscheidungen ab, die anschließend dem Aufsichtsgremium der EBA vorgelegt werden. Bei Interessenkonflikten gelten Vertraulichkeits- und Unabhängigkeitsregeln, die eine sachgerechte Trennung von Aufsicht und Abwicklung sichern. Der Ausschuss kann Untergruppen, Taskforces und Netzwerke einrichten. Sein Mandat wird regelmäßig überprüft, wodurch fachliche Anpassungen an neue Regulierung, Marktstrukturen und internationale Standards möglich bleiben.

 

 

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