Definition des Begriffs
Das Financial Accounting Standards Board ist ein privatrechtlich organisierter US-amerikanischer Standardsetzer für Rechnungslegung. Es nahm 1973 in Norwalk, Connecticut, seine Tätigkeit auf und wird von der Financial Accounting Foundation getragen. Die institutionelle Anerkennung erfolgt über das US-Wertpapierrecht und die Aufsichtspraxis der Securities and Exchange Commission, die FASB als maßgeblichen Standardsetzer für kapitalmarktorientierte Unternehmen akzeptiert. FASB ist in die US-amerikanische Finanzberichterstattungsarchitektur eingebettet und entwickelt die United States Generally Accepted Accounting Principles, kurz US-GAAP. Als unabhängiges Board setzt es Prioritäten über ein technisches Arbeitsprogramm und entscheidet nach Beratung durch Fachstäbe und öffentliche Rückmeldungen.
Aufgaben
Die Aufgaben konzentrieren sich auf die Festlegung, Pflege und Weiterentwicklung hochwertiger Rechnungslegungsstandards. Zentrale Tätigkeiten sind:
Zuständigkeiten
FASB ist für Rechnungslegungsstandards nichtstaatlicher Unternehmen und Organisationen in den Vereinigten Staaten zuständig. Für US-börsennotierte Unternehmen prägen seine Standards die Berichterstattung gegenüber Investoren, Kreditgebern und Aufsichtsbehörden. Nicht zuständig ist FASB für staatliche Gebietskörperschaften, deren Standards vom Governmental Accounting Standards Board entwickelt werden. International wirkt FASB nicht als Aufsichtsbehörde, beeinflusst aber Vergleichbarkeit, Bilanzierungspraxis und Kapitalmarktkommunikation grenzüberschreitender Emittenten.
Relevanz
Die Relevanz liegt in der verbindlichen Wirkung der US-GAAP für zahlreiche kapitalmarktorientierte Abschlüsse. Banken, Versicherer, Industrieunternehmen und Technologieunternehmen nutzen FASB-Standards für Ansatz, Bewertung, Ausweis und Offenlegung. Änderungen können Eigenkapital, Ergebniskennzahlen, Covenants, Vergütungspläne und regulatorische Meldungen beeinflussen. Für internationale Konzernabschlüsse ist FASB bedeutsam, wenn US-Tochtergesellschaften berichten oder ein Listing an US-Börsen besteht.
Besonderheiten
Eine Besonderheit ist die private Trägerschaft bei gleichzeitiger Kapitalmarktrelevanz. FASB erlässt keine Gesetze, seine Standards erhalten ihre praktische Verbindlichkeit durch Anerkennung, Vertragsbeziehungen, Börsenanforderungen und Prüfungspraxis.
Weitere Merkmale sind:
Der Standardsetzungsprozess ist öffentlich angelegt. Entwürfe, Kommentierungsfristen und Sitzungsunterlagen unterstützen Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Dadurch können Unternehmen, Prüfer, Anleger und Fachverbände fachliche Einwände einbringen, bevor neue Standards endgültig beschlossen werden.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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