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Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG)

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Das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) setzt Standards für die Übernahme von inländischen börsennotierten Unternehmen. Darin wird unter anderem die Transparenzpflicht für unterschiedliche Angebotsarten (bspw. Pflichtangebot, Übernahmeangebot, Wertpapiererwerbsangebot) definiert.

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