Ein kleines und komplexes Institut (SNCI - Small and Non-Complex Institution) ist grundsätzlich ein Institut, das die Bedingungen gemäß Artikel 4 Absatz 1 Nr. 145 CRR erfüllt. Kleine und nicht komplexe Institute können gemäß Artikel 428ai CRR bei der BaFin die Erlaubnis beantragen, dass sie statt der vollständigen NSFR nur die vereinfachte NSFR einhalten und melden müssen.
Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an. Wir senden Ihnen eine E-Mail zum Zurücksetzen Ihres Passwortes.