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Loss given Default (LGD)

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Definition des Begriffs

Loss given Default bezeichnet die Verlustquote bei Ausfall und stellt einen zentralen Risikoparameter in der Kreditrisikomessung dar. LGD quantifiziert den prozentualen Anteil einer Kreditforderung, der bei Ausfall eines Schuldners voraussichtlich nicht zurückgewonnen werden kann. Der Parameter wird definiert als Verhältnis des Verlusts zum Ausfallzeitpunkt zur Höhe der ausstehenden Forderung. Die rechtliche Grundlage bilden die Kapitaladäquanzverordnung (Capital Requirements Regulation, CRR) gemäß Artikel 4 Absatz 1 Nummer 55 sowie das Basel-II-Rahmenwerk. LGD ist eng mit den Konzepten Probability of Default (PD) und Exposure at Default (EAD) verknüpft und bildet gemeinsam mit diesen die Basis für die Berechnung erwarteter Verluste.

 

Vorkommen und Verwendung

Der LGD-Parameter findet Anwendung in zwei wesentlichen Regelungsrahmen. Im aufsichtlichen Kontext nutzen Kreditinstitute LGD zur Berechnung regulatorischer Eigenkapitalanforderungen nach dem auf internen Ratings basierenden Ansatz (Internal Ratings-Based Approach, IRB-Ansatz) gemäß Basel II und Basel III. Institute, die den fortgeschrittenen IRB-Ansatz (AIRB) verwenden, schätzen LGD selbst anhand historischer Verlustdaten. Im Basisansatz (FIRB) werden hingegen aufsichtlich vorgegebene Pauschalsätze verwendet.

Im Rahmen der Rechnungslegung nach IFRS 9 bildet LGD eine zentrale Komponente bei der Ermittlung erwarteter Kreditverluste (Expected Credit Loss, ECL). Banken berechnen die erwarteten Verluste nach der Formel ECL = PD × LGD × EAD. Diese Wertberichtigungen fließen direkt in die Gewinn- und Verlustrechnung ein.

Die LGD-Schätzung berücksichtigt mehrere Faktoren:

  • Vorhandensein und Qualität von Sicherheiten
  • Rang der Forderung in der Kapitalstruktur
  • Verwertungskosten und Verwertungsdauer
  • Makroökonomische Bedingungen zum Ausfallzeitpunkt
  • Branche und geografische Lage des Schuldners

Besondere Bedeutung hat das Konzept des Downturn LGD, das gemäß Paragraph 468 des Basel-II-Rahmenwerks wirtschaftliche Abschwungphasen berücksichtigen muss, in denen Verwertungserlöse typischerweise niedriger ausfallen.

 

Relevanz

LGD ist unverzichtbar für das moderne Kreditrisikomanagement von Banken und Finanzinstituten. Der Parameter ermöglicht eine risikogerechte Kreditpreisung, Portfoliosteuerung und Kapitalallokation. Durch die Differenzierung zwischen besicherten und unbesicherten Positionen sowie zwischen verschiedenen Sicherheitenarten können Institute ihre Risikovorsorge präziser gestalten.

Im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process, SREP) prüfen Aufsichtsbehörden wie die EZB und die BaFin die Qualität der LGD-Schätzungen intensiv. Unzureichende Schätzverfahren können zu erhöhten Kapitalanforderungen oder aufsichtlichen Maßnahmen führen.

Die European Banking Authority (EBA) hat umfassende Leitlinien zur LGD-Schätzung veröffentlicht, die methodische Anforderungen an Datenqualität, Schätzverfahren und Validierung definieren. Institute müssen nachweisen, dass ihre LGD-Modelle konservativ, konsistent und empirisch fundiert sind.

 

Weitere Informationen

Die wichtigsten Rechtsgrundlagen umfassen die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR), insbesondere Artikel 4 und Artikel 181. Die EBA-Leitlinien zur PD- und LGD-Schätzung (EBA/GL/2017/16) konkretisieren die methodischen Anforderungen. Das Basel Committee on Banking Supervision hat ergänzende Leitlinien zur Downturn-LGD-Schätzung veröffentlicht. Zuständige Behörden sind auf europäischer Ebene die EBA und die EZB im Rahmen des einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM), national die jeweiligen Bankenaufsichten wie die BaFin in Deutschland.

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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