Definition des Begriffs
Der Internal Capital Adequacy Assessment Process, deutsch interner Kapitaladäquanzbeurteilungsprozess, ist ein institutsinterner Prozess zur Beurteilung, Steuerung und Sicherstellung einer angemessenen Kapitalausstattung. Er dient dazu, alle wesentlichen Risiken eines Instituts zu identifizieren, zu messen, zu überwachen und mit ausreichend internem Kapital zu unterlegen. Rechtlich ist der ICAAP vor allem in Artikel 73 der Capital Requirements Directive verankert. Er steht im Zusammenhang mit dem Supervisory Review and Evaluation Process, in dem Aufsichtsbehörden die Kapital- und Risikosituation von Instituten beurteilen.
Vorkommen und Verwendung
Der ICAAP wird von Kreditinstituten und bestimmten Wertpapierinstituten durchgeführt. Er gilt laufend und wird mindestens jährlich überprüft, außerdem bei wesentlichen Änderungen des Geschäftsmodells, der Risikolage oder der Strategie. Zuständig ist die Geschäftsleitung, die für Angemessenheit, Dokumentation und Einbindung in die Gesamtbanksteuerung verantwortlich bleibt. Die Ergebnisse sind nachvollziehbar zu dokumentieren und in die Limitierung, Kapitalallokation sowie Sanierungsplanung einzubeziehen.
Typische Kernbereiche sind:
Relevanz
Der ICAAP ist ein zentrales Element der bankaufsichtlichen Risikotragfähigkeit. Er beeinflusst strategische Entscheidungen, Geschäftsplanung, Limitstrukturen, Kapitalmaßnahmen und Ausschüttungspolitik. Aufsichtliche Feststellungen können im SREP zu zusätzlichen Eigenmittelanforderungen, qualitativen Maßnahmen oder intensiverer Überwachung führen. Für bedeutende Institute im einheitlichen europäischen Aufsichtsmechanismus ist die Erwartung besonders ausgeprägt, dass normative und ökonomische Perspektiven konsistent miteinander verbunden werden. Die normative Perspektive betrachtet die Einhaltung regulatorischer Kapitalanforderungen über einen Planungszeitraum. Die ökonomische Perspektive prüft, ob Risiken auch aus interner Werthaltigkeitssicht ausreichend gedeckt sind.
Beispiel/Synonyme oder verwandte Begriffe
Weitere Informationen
Wichtige Bezugspunkte sind Artikel 73 CRD, die SREP-Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde, nationale Anforderungen an das Risikomanagement sowie Leitfäden der europäischen Bankenaufsicht. Der ICAAP muss proportional ausgestaltet sein. Größe, Komplexität, Geschäftsmodell und Risikoprofil bestimmen Detailtiefe, Methoden und Dokumentation.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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