Der Prozess zur Beurteilung der Angemessenheit des internen Kapitals (Internes Kapitaladäquanzverfahren) wird mit Artikel 73 CRD IV eingeführt. Er soll sicherstellen, dass die Institute stets ausreichend Eigenkapital zur Abdeckung aller wesentlichen Risiken vorhalten. Auf deutscher Ebene werden diese Anforderungen in den MaRisk abgebildet.
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