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Electronic Money Institution (EMI)

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Definition des Begriffs

EMI steht für Electronic Money Institution, auf Deutsch E-Geld-Institut. Der Begriff bezeichnet ein beaufsichtigtes Unternehmen, das elektronisches Geld ausgeben darf. Elektronisches Geld ist ein monetärer Wert, der gegen Zahlung eines Geldbetrags gespeichert wird, elektronisch verfügbar ist und zur Zahlung an andere Akzeptanzstellen genutzt werden kann. Die rechtliche Verankerung liegt in der europäischen E-Geld-Richtlinie 2009/110/EG, der Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 und den nationalen Umsetzungsgesetzen, in Deutschland insbesondere im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz. EMIs benötigen eine behördliche Erlaubnis, bevor sie E-Geld emittieren oder damit verbundene Zahlungsdienste anbieten.

 

Vorkommen und Verwendung

EMIs kommen vor allem bei digitalen Zahlungsmodellen vor. Sie werden von FinTech-Unternehmen, Wallet-Anbietern, Kartenprogrammen, Plattformen und bestimmten Konzernlösungen genutzt. Die Aufsicht prüft vor der Zulassung unter anderem Geschäftsmodell, Anfangskapital, Geschäftsleiter, interne Kontrollen, Geldwäscheprävention, IT-Sicherheit und Sicherung der Kundengelder.

Typische Einsatzfelder sind:

  1. Ausgabe von E-Geld, etwa Guthaben in Wallets oder auf Prepaid-Karten.
  2. Abwicklung von Zahlungsvorgängen, einschließlich Überweisungen und Kartenzahlungen.
  3. Verwaltung von Zahlungskonten, soweit dies von der Erlaubnis umfasst ist.
  4. grenzüberschreitende Tätigkeit im Europäischen Wirtschaftsraum über Passporting.

 

Relevanz

EMIs verbinden Zahlungsverkehr, Verbraucherschutz und Finanzmarktaufsicht. Ihre Zulassung bestimmt, ob ein Anbieter E-Geld rechtmäßig ausgeben darf. Für Nutzer ist die Pflicht zur Sicherung entgegengenommener Gelder zentral, weil Kundengelder getrennt gehalten oder durch geeignete Absicherungen geschützt werden müssen. Für Unternehmen beeinflusst der EMI-Status Kapitalanforderungen, Governance, Auslagerungen, Meldepflichten und laufende Aufsicht. EMIs sind keine Kreditinstitute, soweit sie keine Einlagen entgegennehmen und keine Kredite aus Einlagen vergeben. Diese Abgrenzung ist für Geschäftsmodell, Bilanzierung und Einlagensicherung wesentlich. Im Binnenmarkt erleichtert die Erlaubnis skalierbare Zahlungsprodukte, bleibt aber an strenge Compliance- und Risikomanagementanforderungen gebunden.

 

Beispiel / Synonyme oder verwandte Begriffe

Verwandte Begriffe sind:

  • E-Geld-Institut, die deutsche Bezeichnung für EMI.
  • Zahlungsinstitut, ein Institut für Zahlungsdienste ohne eigene E-Geld-Ausgabe.
  • E-Geld-Agent, ein Vertriebspartner oder Dienstleister innerhalb eines erlaubten Modells.
  • Safeguarding, die regulatorische Sicherung von Kundengeldern.

 

Weitere Informationen

Wichtige Grundlagen sind die Richtlinie 2009/110/EG, die PSD2, Artikel 11 zur Zulassung von Zahlungsinstituten, nationale Erlaubnisvorschriften und geldwäscherechtliche Pflichten. Ergänzend wirken Anforderungen an operative Resilienz, starke Kundenauthentifizierung, Auslagerungssteuerung und Meldewesen.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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