Definition des Begriffs
On-site Inspections, kurz OSI, bezeichnen aufsichtsrechtliche Vor-Ort-Prüfungen bei Banken, Wertpapierfirmen oder ausgelagerten Dienstleistern. Das Verfahren dient der vertieften Prüfung von Geschäftsmodellen, Governance, Risikomanagement, Kapitalausstattung, Liquidität und Datenqualität. Im europäischen Bankenaufsichtsmechanismus wird OSI vor allem durch die Europäische Zentralbank und nationale Aufsichtsbehörden eingesetzt. Die rechtliche Grundlage ergibt sich insbesondere aus der SSM-Verordnung und der SSM-Rahmenverordnung.
Vorkommen und Verwendung
OSI kommt bei bedeutenden Instituten unter direkter EZB-Aufsicht sowie bei weniger bedeutenden Instituten unter nationaler Aufsicht vor. Prüfungen werden risikoorientiert geplant, können thematisch begrenzt oder umfassend angelegt sein und finden häufig außerhalb des laufenden Berichtswesens statt. Typische Prüffelder sind:
Ein Prüfungsteam arbeitet vor Ort oder hybrid, fordert Unterlagen an, führt Gespräche und dokumentiert Feststellungen in einem Prüfungsbericht.
Relevanz
OSI hat hohe Bedeutung für die laufende Aufsicht, weil die Prüfung Sachverhalte unabhängig von Meldedaten, Managementinformationen und regulären Aufsichtsgesprächen validiert. Die Ergebnisse fließen in den Supervisory Review and Evaluation Process, kurz SREP, ein. Sie können zu Kapitalzuschlägen, qualitativen Maßnahmen, Fristen zur Mängelbeseitigung oder Einschränkungen bestimmter Geschäftsaktivitäten führen. Für Institute ist OSI daher ein zentraler Nachweis für wirksame Kontrollen und belastbare Risikodaten.
Beispiel / Synonyme oder verwandte Begriffe
Verwandte Begriffe sind:
Weitere Informationen
Weitere Informationen betreffen insbesondere die Verfahrensrechte und Mitwirkungspflichten. Relevante Grundlagen sind Artikel 12 und 13 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 sowie Artikel 143 bis 146 der Verordnung (EU) Nr. 468/2014. Die Aufsicht kann Informationen verlangen, Räumlichkeiten betreten und Kopien geschäftlicher Unterlagen erstellen. Bei Prüfungen bedeutender Institute ernennt die EZB eine Missionsleitung. Nationale Aufseher stellen regelmäßig Fachprüfer und unterstützen die Durchführung. Nach Abschluss erhält das Institut Feststellungen und kann Stellung nehmen, bevor aufsichtliche Folgemaßnahmen entschieden werden.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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