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European Supervisory Authorities (ESA)

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Definition des Begriffs

Die European Supervisory Authorities, kurz ESA, sind die drei europäischen Finanzaufsichtsbehörden EBA, ESMA und EIOPA. Sie wurden 2011 als Teil des Europäischen Finanzaufsichtssystems eingerichtet. Die EBA hat ihren Sitz in Paris, die ESMA ebenfalls in Paris und die EIOPA in Frankfurt am Main. Rechtliche Grundlage sind die Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, Nr. 1094/2010 und Nr. 1095/2010. Die ESA sind in die europäische Aufsichtsarchitektur eingebettet und arbeiten mit nationalen Aufsichtsbehörden, dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken und den EU-Organen zusammen.

 

Aufgaben

Die ESA fördern eine einheitliche, wirksame und kohärente Finanzaufsicht in der Europäischen Union. Ihre Kernaufgaben umfassen insbesondere:

  • Entwicklung technischer Regulierungs- und Durchführungsstandards für EU-Finanzmarktregeln
  • Leitlinien, Empfehlungen und Aufsichtskonvergenz für nationale Behörden
  • Koordinierung bei grenzüberschreitenden Risiken und Aufsichtsfragen
  • Verbraucherschutz, Marktintegrität und stabile Finanzmärkte
  • Stellungnahmen und fachliche Beratung für EU-Gesetzgebung

 

Zuständigkeiten

Die Zuständigkeiten verteilen sich nach Finanzsektoren. Die EBA ist für Bankenaufsicht, Eigenmittel, Liquidität, Sanierungsplanung und bankbezogenen Verbraucherschutz zuständig. Die ESMA betrifft Wertpapiermärkte, Marktinfrastrukturen, Ratingagenturen, Fondsregulierung und Transparenzpflichten. Die EIOPA behandelt Versicherungsaufsicht, Rückversicherung, Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung und versicherungsbezogenen Verbraucherschutz. Gemeinsame Themen, etwa Nachhaltigkeitsregulierung, Digitalisierung, Geldwäscheprävention oder operative Resilienz, werden häufig über gemeinsame Ausschüsse bearbeitet.

 

Relevanz

Die ESA prägen die praktische Anwendung des europäischen Finanzmarktrechts. Ihre Standards und Leitlinien beeinflussen Banken, Versicherer, Wertpapierfirmen, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Handelsplätze und weitere Marktteilnehmer. Sie schaffen vergleichbare Aufsichtsmaßstäbe und unterstützen den Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen. Besonders relevant sind sie bei Regelwerken wie CRR, CRD, MiFID II, EMIR, Solvency II, AIFMD, UCITS, SFDR und DORA.

 

Besonderheiten

Die ESA erlassen in der Regel keine Primärgesetzgebung, sondern konkretisieren bestehendes EU-Recht durch technische Entwürfe, Leitlinien und koordinierende Aufsichtstätigkeit. Sie besitzen eigene Verwaltungsstrukturen und Boards of Supervisors mit nationalen Aufsichtsbehörden. In bestimmten Bereichen bestehen direkte Aufsichtsbefugnisse, vor allem bei der ESMA für einzelne Marktinfrastrukturen und Ratingagenturen.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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