Bei den bereits 2006 vom CEBS veröffentlichten Guidelines "COREP" handelt es sich um ein Rahmenwerk für Aufsichtsmeldungen von Solvenzkennzahlen nach der CRD. Die EU-weite Anwendung der Guidelines soll eine Harmonisierung und eine starke Konvergenz in Anforderungen an Aufsichtsmeldungen herbeiführen. Die Aufsicht über das COREP liegt seit 2011 bei der EBA.
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