Definition des Begriffs
COREP (Common Reporting) ist ein standardisiertes Meldeverfahren für aufsichtsrechtliche Solvabilitätsinformationen im europäischen Bankensektor. Es wurde von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) entwickelt und ermöglicht Aufsichtsbehörden die Überwachung regulatorischer Anforderungen gemäß Capital Requirements Regulation (CRR) und Capital Requirements Directive (CRD IV). COREP bildet gemeinsam mit FINREP das harmonisierte europäische Meldewesen für Kreditinstitute und Wertpapierfirmen im Europäischen Wirtschaftsraum. Das Verfahren trat am 1. Januar 2014 in Kraft und wird kontinuierlich durch technische Durchführungsstandards (ITS) der EBA weiterentwickelt.
Vorkommen und Verwendung
COREP findet im gesamten EWR Anwendung. Kreditinstitute und Wertpapierfirmen melden regelmäßig aufsichtsrechtliche Daten an nationale Aufsichtsbehörden. In Deutschland erfolgt die Meldung an BaFin und Deutsche Bundesbank. Das Verfahren umfasst folgende Berichtsbereiche:
Die Meldungen erfolgen monatlich oder quartalsweise im standardisierten XBRL‑Format über nationale Meldesysteme.
Relevanz
COREP ist ein zentrales Instrument der Bankenaufsicht und gewährleistet europaweite Vergleichbarkeit und Harmonisierung aufsichtsrechtlicher Daten. Vor COREP existierten fragmentierte nationale Meldeanforderungen, die grenzüberschreitende Analysen erschwerten. Durch Standardisierung ermöglicht COREP effiziente Risikoüberwachung, Früherkennung systemischer Risiken, institutsübergreifende Vergleichbarkeit sowie zentrale Datenhaltung für Supervisory Colleges, European Systemic Risk Board (ESRB) und Europäische Aufsichtsbehörden. COREP bildet die Grundlage für SREP (Supervisory Review and Evaluation Process) und Stresstests. Es steht in engem Zusammenhang mit FINREP, AnaCredit sowie Meldeanforderungen im Rahmen des Single Supervisory Mechanism (SSM) der Europäischen Zentralbank (EZB).
Beispiel/Synonyme oder verwandte Begriffe
Weitere Informationen
Rechtsgrundlagen sind in der Capital Requirements Regulation (EU) Nr. 575/2013 und der Capital Requirements Directive 2013/36/EU verankert. Die technische Umsetzung erfolgt durch EBA Implementing Technical Standards im EBA Reporting Framework Version 4.0.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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