Definition des Begriffs
Das Single Resolution Board, abgekürzt SRB, ist die zentrale Abwicklungsbehörde der europäischen Bankenunion. Es wurde 2015 in Brüssel errichtet und nahm 2016 seine volle operative Tätigkeit auf. Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) Nr. 806/2014 über den einheitlichen Abwicklungsmechanismus. Das SRB arbeitet mit den nationalen Abwicklungsbehörden zusammen und ist Teil des Single Resolution Mechanism. Sein Mandat besteht darin, die geordnete Abwicklung ausfallender oder wahrscheinlich ausfallender Banken vorzubereiten und im Krisenfall zu steuern.
Aufgaben
Das SRB erstellt Abwicklungspläne, bewertet die Abwicklungsfähigkeit von Instituten und legt Mindestanforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten fest. Zu seinen Kernaufgaben gehören:
Zuständigkeiten
Zuständig ist das SRB vor allem für bedeutende Institute unter direkter Aufsicht der Europäischen Zentralbank sowie für bestimmte grenzüberschreitende Bankengruppen in teilnehmenden Mitgliedstaaten. Bei weniger bedeutenden Instituten handeln grundsätzlich nationale Abwicklungsbehörden, soweit kein grenzüberschreitender Bezug oder keine Zuständigkeit des SRB besteht. Das SRB kann Informationen anfordern, Bewertungen durchführen, Entscheidungen vorbereiten und Abwicklungsmaßnahmen mit nationalen Behörden koordinieren.
Relevanz
Das SRB ist ein Schlüsselinstrument zur Stabilisierung des europäischen Bankensektors. Es soll sicherstellen, dass Bankausfälle nicht automatisch zu staatlichen Rettungsmaßnahmen führen. Für Institute beeinflusst es Kapitalplanung, Refinanzierungsstruktur, Datenqualität, Krisenorganisation und operative Kontinuität. Seine Vorgaben wirken in Sanierungspläne, SREP, Stresstests, MREL Planung und interne Governance hinein. Zugleich erhöht es die Vergleichbarkeit behördlicher Anforderungen in der Bankenunion und unterstützt eine glaubwürdige Verlusttragung nach festen Regeln. Im Krisenfall kann eine SRB Entscheidung erhebliche Folgen für Eigentümer, Gläubiger, Geschäftsbereiche und Marktkommunikation haben.
Besonderheiten
Besonderheiten des SRB liegen in seiner europäischen Entscheidungsstruktur. Es verbindet eine ständige Verwaltung mit Exekutivsitzungen und Plenarsitzungen. Die Exekutivsitzung entscheidet typischerweise über einzelne Abwicklungsfälle, während das Plenum bei grundsätzlichen oder finanzwirksamen Fragen eingebunden ist. Besonderheiten sind:
Damit bündelt es fachliche Vorbereitung, europäische Entscheidung und nationale Umsetzung in einem gemeinsamen Abwicklungsrahmen.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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