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Europäisches Währungsinstitut (EWI)

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Definition des Begriffs

Das Europäische Währungsinstitut (EWI; englisch: European Monetary Institute, EMI) war eine europäische Institution, die am 1. Januar 1994 gegründet wurde und als Vorläufer der Europäischen Zentralbank (EZB) fungierte. Das EWI hatte seinen Sitz in Frankfurt am Main und wurde im Rahmen der zweiten Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) gemäß dem Vertrag von Maastricht errichtet. Es löste den Ausschuss der Zentralbankpräsidenten ab. Am 1. Juni 1998 wurde das EWI aufgelöst und durch die Europäische Zentralbank ersetzt. Das EWI hatte keine eigenen geldpolitischen Befugnisse, sondern konzentrierte sich auf die Koordinierung der Geldpolitik der nationalen Zentralbanken sowie die Vorbereitung der dritten Stufe der WWU und der Einführung des Euro.

 

Aufgaben

Das EWI erfüllte während seiner Existenz folgende Kernaufgaben:

  • Vorbereitung der organisatorischen, technischen und logistischen Infrastruktur für das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) und die Europäische Zentralbank
  • Koordinierung der Geldpolitik der nationalen Zentralbanken
  • Entwicklung des geldpolitischen Rahmens und der Instrumente für das künftige Eurosystem
  • Vorbereitung der TARGET-Zahlungssysteme
  • Überwachung des Europäischen Währungssystems (EWS)
  • Berichterstattung über die Erfüllung der Konvergenzkriterien durch die Mitgliedstaaten

 

Zuständigkeiten

Das EWI war für die Vorbereitung der dritten Stufe der WWU zuständig, hatte jedoch keine Befugnis zur Durchführung eigenständiger geldpolitischer Maßnahmen. Die geldpolitische Verantwortung verblieb bei den nationalen Zentralbanken. Das EWI fungierte als Beratungs- und Koordinierungsgremium. Der Rat des EWI setzte sich aus den Präsidenten der nationalen Zentralbanken sowie dem Präsidenten des EWI zusammen. Erster Präsident war Alexandre Lamfalussy (1994–1997), gefolgt von Willem F. Duisenberg (1997–1998), der später erster Präsident der EZB wurde.

 

Relevanz

Das EWI spielte eine entscheidende Rolle bei der Schaffung der institutionellen, technischen und rechtlichen Grundlagen für die Einführung des Euro und die Errichtung der EZB. Ohne die Vorarbeiten des EWI wäre der reibungslose Übergang zur gemeinsamen Währung am 1. Januar 1999 nicht möglich gewesen. Das EWI legte die Grundlagen für die geldpolitische Strategie der EZB, die Entwicklung des TARGET-Systems sowie die Harmonisierung der statistischen und aufsichtsrechtlichen Standards im Euroraum.

 

Besonderheiten

Das EWI war eine Übergangsinstitution mit einer auf vier Jahre begrenzten Existenz (1994–1998). Es verfügte über keine geldpolitischen Befugnisse und konnte den nationalen Zentralbanken keine verbindlichen Anweisungen erteilen. Die Auflösung des EWI erfolgte zeitgleich mit der Gründung der EZB am 1. Juni 1998. Die Archive des EWI sind heute Bestandteil der EZB-Archive und dokumentieren die historische Entwicklung der Europäischen Währungsunion.

 

 

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