Definition des Begriffs
Das Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz war ein deutsches Bundesgesetz zur Stabilisierung des Finanzsektors durch geordnete Sanierung oder Reorganisation von Kreditinstituten. Es trat am 1. Januar 2011 in Kraft und wurde als Reaktion auf die internationale Finanz- und Wirtschaftskrise von 2008/2009 erlassen. Das Gesetz schuf erstmals in Deutschland spezielle Verfahren außerhalb der Insolvenzordnung, um systemrelevante Banken vor der unkontrollierten Liquidation zu bewahren und zugleich die Finanzmarktstabilität zu sichern. Das KredReorgG wurde mit Ablauf des 28. Dezember 2020 aufgehoben und durch das umfassendere Sanierungs- und Abwicklungsgesetz ersetzt.
Zweck und Anwendungsbereich
Das KredReorgG verfolgte das Ziel, Kreditinstitute im Sinne des § 1 Abs. 1 KWG mit Sitz im Inland durch zwei zentrale Verfahren zu stabilisieren:
Zuständig waren die BaFin, die Deutsche Bundesbank sowie das jeweils zuständige Oberlandesgericht. Ein wesentliches Merkmal war die Bestellung eines Sanierungsberaters, der den Prozess begleitete und überwachte.
Ablösung durch das SAG
Die Ablösung des KredReorgG erfolgte im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/59/EU über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten. Diese Richtlinie, bekannt als BRRD, schuf EU-weit harmonisierte Regelungen zur Krisenprävention und Abwicklung von Banken. Das deutsche Sanierungs- und Abwicklungsgesetz trat am 1. Januar 2015 in Kraft und ersetzte schrittweise die Regelungen des KredReorgG. Das SAG übertrug zudem neue Kompetenzen auf die Abwicklungsbehörde BaFin und führte Instrumente wie die Gläubigerbeteiligung (Bail-in) ein.
Bedeutung
Das KredReorgG war ein wichtiger Meilenstein in der deutschen Bankenregulierung, da es erstmals rechtliche Instrumente zur geordneten Krisenbewältigung außerhalb der Insolvenz bereitstellte. Es bildete eine Brücke zwischen nationaler Krisenreaktion und europäischer Harmonisierung im Rahmen der Bankenunion.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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