Definition des Begriffs
Das CGFS, Committee on the Global Financial System, ist ein ständiges Zentralbankkomitee bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in Basel. Es wurde 1971 als Euro-currency Standing Committee eingerichtet. Sein ursprüngliches Mandat betraf die Beobachtung internationaler Bankenmärkte. 1999 erhielt das Komitee seinen heutigen Namen und ein erweitertes Mandat zur Analyse des globalen Finanzsystems. Seit 2010 berichtet es an das Global Economy Meeting der BIZ-Zentralbankgouverneure. Die institutionelle Grundlage ist das vom Kreis der BIZ-Zentralbankgouverneure getragene Mandat. Es ordnet das Komitee in den Basel-Prozess ein, also in die internationale Zusammenarbeit von Zentralbanken und Finanzstabilitätsgremien. Ein rechtlich bindender Standardsetzer ist es nicht.
Aufgaben
Das CGFS beobachtet Entwicklungen im Finanzsektor und bewertet deren Bedeutung für Finanzstabilität und Zentralbankpolitik. Zu den Kernaufgaben gehören:
Zuständigkeiten
Das CGFS ist kein Aufsichtsorgan mit unmittelbaren Eingriffsbefugnissen. Seine Zuständigkeit liegt in Analyse, Koordination und fachlicher Beratung innerhalb des Zentralbanknetzwerks. Die Arbeiten betreffen insbesondere grenzüberschreitende Kapitalströme, internationale Kreditmärkte, Fremdwährungsfinanzierung, Verschuldung des privaten Sektors, Immobilienmärkte, geldpolitische Transmission und makroprudenzielle Risiken. Regelmäßige Sitzungen finden im Umfeld ausgewählter zweimonatlicher Treffen der Zentralbankgouverneure der BIZ-Mitgliedsbanken statt.
Relevanz
Das CGFS unterstützt Zentralbanken dabei, Risiken für Finanzmärkte frühzeitig zu erkennen und gemeinsame Analysegrundlagen zu entwickeln. Seine Berichte prägen die internationale Diskussion über Finanzstabilität, Marktinfrastruktur und makroprudenzielle Politik. Für Banken, Versicherer, Kapitalmärkte und Aufsichtsbehörden sind die Arbeiten relevant, weil sie Daten, Risikobilder und Begriffe bereitstellen, die in Regulierung, Aufsicht und interner Risikosteuerung verwendet werden können. Die Einbindung in die BIZ stärkt den Austausch zwischen fortgeschrittenen Volkswirtschaften und wichtigen Schwellenländern.
Besonderheiten
Besonders ist die Rolle als Fachgremium ohne eigene Rechtssetzungskompetenz. Wirkung entsteht durch Analysequalität, Zentralbankbeteiligung und internationale Anschlussfähigkeit.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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