Als Steuerbehörden der Heimatländer werden unter FATCA die zuständigen Steuerbehörden meldepflichtiger Institute bezeichnet. Sofern das Heimatland über ein IGA Model 1 verfügt, übermitteln die meldepflichtigen Institute ihre Daten an die zuständige HCTA, woraufhin diese die Daten an den IRS weiterleitet.
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