Definition des Begriffs
Eine Credit-Rating-Agency (CRA, deutsch: Ratingagentur oder Kreditratingagentur) ist ein privates Unternehmen, das professionell Bonitätsbewertungen von Emittenten, Finanzinstrumenten oder Schuldnern erstellt und veröffentlicht. Diese Bewertungen, sogenannte Ratings, erfolgen in Form standardisierter Ratingkategorien, beispielsweise AAA, AA+, BB oder CCC, und drücken die Einschätzung der Kreditwürdigkeit und Ausfallwahrscheinlichkeit eines bewerteten Objekts aus. CRAs spielen auf den globalen Wertpapier- und Bankenmärkten eine zentrale Rolle, da ihre Ratings als Entscheidungsgrundlage für Investoren, Kreditgeber, Emittenten und Regierungen dienen. Zudem fließen Ratings in die Berechnung regulatorischer Eigenkapitalanforderungen von Banken, Versicherungen, Wertpapierfirmen und anderen Finanzintermediären ein.
Zu den international bedeutendsten CRAs zählen Standard & Poor’s (S&P), Moody’s und Fitch Ratings. In der Europäischen Union ist die Tätigkeit von Ratingagenturen seit 2009 durch die Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 über Ratingagenturen (CRA-Verordnung) reguliert. Diese wurde 2011 und 2013 mehrfach überarbeitet und verschärft, insbesondere nach der Finanz- und Euro-Staatsschuldenkrise, während die CRAs aufgrund fehlerhafter Bewertungen komplexer Finanzprodukte und abrupter Herabstufungen von Staatsanleihen in die Kritik geraten waren.
Aufgaben
CRAs erstellen Kreditratings für eine Vielzahl von Objekten, darunter:
Ratings unterstützen Marktteilnehmer bei der Einschätzung von Kreditrisiken, beeinflussen Zinssätze und Refinanzierungskosten und dienen als Orientierung für regulatorische Anforderungen. CRAs müssen Interessenkonflikte vermeiden, transparente Methoden anwenden, Ratingprozesse dokumentieren und ihre Bewertungen regelmäßig überprüfen.
Zuständigkeiten und Aufsicht
In der Europäischen Union unterliegen CRAs der direkten Aufsicht der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA). Seit Juli 2011 ist die ESMA alleinige Aufsichtsbehörde für alle in der EU registrierten oder zertifizierten CRAs. Voraussetzung für die Tätigkeit einer Ratingagentur in der EU ist die Registrierung bei der ESMA. Die CRA-Verordnung legt Anforderungen an Unabhängigkeit, Governance, Methodik, Offenlegung und interne Kontrollen fest. Bei Verstößen kann die ESMA Sanktionen verhängen, darunter Bußgelder oder die Rücknahme der Zulassung.
Für außereuropäische CRAs existieren zwei Mechanismen zur Anerkennung ihrer Ratings in der EU: Zertifizierung (Certification) auf Basis von Äquivalenzentscheidungen der Europäischen Kommission oder Endorsement durch eine in der EU registrierte CRA.
Relevanz
CRAs üben erheblichen Einfluss auf das Funktionieren der Finanzmärkte, die Kapitalallokation und das Vertrauen von Investoren aus. Ihre Ratings wirken sich unmittelbar auf Kreditkosten, Refinanzierungsmöglichkeiten und Marktliquidität aus. Gleichzeitig wird eine übermäßige Abhängigkeit von Ratings kritisch gesehen, da sie Anreize zur Entwicklung eigener Risikoanalysefähigkeiten verringern kann. Die EU-Regulierung zielt darauf ab, Qualität, Transparenz und Unabhängigkeit der Ratings zu verbessern, Interessenkonflikte zu reduzieren und den Wettbewerb im Ratingmarkt zu fördern.
Besonderheiten
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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