Definition des Begriffs
BISTA steht für Monatliche Bilanzstatistik, auf Englisch Monthly Balance Sheet Statistics. Sie ist ein statistisches Meldeverfahren der Deutschen Bundesbank zur Erhebung von Bilanzdaten inländischer Banken und monetärer Finanzinstitute. Erfasst werden Aktiva und Passiva nach dem Stand der Bücher am Monatsende. Rechtsgrundlagen sind insbesondere § 18 Bundesbankgesetz sowie die europäische Statistikverordnung zu Bilanzpositionen von Kreditinstituten und monetären Finanzinstituten. Die BISTA bildet einen zentralen Datenbestand der deutschen Bankenstatistik und dient der geldpolitischen, aufsichtlichen und volkswirtschaftlichen Analyse.
Vorkommen und Verwendung
Die Meldungen werden von berichtspflichtigen Banken und monetären Finanzinstituten in Deutschland abgegeben. Die Deutsche Bundesbank erhebt, prüft und verarbeitet die Daten monatlich. Die Meldeschemata unterscheiden Bilanzpositionen nach Arten, Fristen, Währungen, Geschäftspartnersektoren und Sitzländern.
Kernbereiche der BISTA sind insbesondere:
Die Daten fließen in nationale Statistiken, europäische Aggregationen und Analysen des Bankensektors ein.
Relevanz
Die BISTA ist für Kreditinstitute relevant, weil sie eine regelmäßige, standardisierte und prüfbare Meldepflicht begründet. Die Qualität der Meldedaten beeinflusst statistische Veröffentlichungen, geldpolitische Analysen und die Beurteilung struktureller Entwicklungen im Bankgeschäft. Für Aufsicht, Zentralbank und Forschung ermöglicht die BISTA ein differenziertes Bild über Kreditvergabe, Refinanzierung, Einlagenentwicklung und sektorale Risikoverteilung.
Die Meldung steht im Zusammenhang mit weiteren statistischen Verfahren, etwa der Auslandsstatusstatistik, der Kreditnehmerstatistik und der Statistik über Wertpapierbestände. Abweichungen, Plausibilitätsfehler oder verspätete Meldungen können Rückfragen, Korrekturmeldungen und organisatorische Anpassungen im Meldewesen auslösen.
Beispiel / Synonyme oder verwandte Begriffe
Weitere Informationen
Die BISTA ist in das statistische Berichtssystem der Deutschen Bundesbank und des Europäischen Systems der Zentralbanken eingebunden. Maßgeblich sind nationale Meldevorgaben, europäische Statistikregeln und technische Einreichungsformate. Änderungen der Meldeanforderungen betreffen häufig Klassifikationen, Sektorzuordnungen, Vordrucke und elektronische Übermittlungswege.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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