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Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA)

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Definition des Begriffs

Der Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) ist ein US-amerikanisches Bundesgesetz, das am 18. März 2010 als Teil des HIRE Act (Hiring Incentives to Restore Employment Act) verabschiedet wurde und seit dem 1. Juli 2014 schrittweise in Kraft trat. Ziel von FATCA ist die Bekämpfung von Steuerhinterziehung durch US-Steuerpflichtige, die Vermögenswerte auf ausländischen Finanzkonten halten. Das Gesetz verpflichtet ausländische Finanzinstitute (Foreign Financial Institutions, FFIs), Informationen über Finanzkonten von US-Steuerpflichtigen an den Internal Revenue Service (IRS) zu melden. Darüber hinaus müssen US-Steuerpflichtige selbst ihre ausländischen Finanzkonten und Vermögenswerte ab bestimmten Schwellenwerten gegenüber dem IRS offenlegen. FATCA etabliert ein umfassendes Melde- und Offenlegungssystem, das durch bilaterale zwischenstaatliche Abkommen (Intergovernmental Agreements, IGAs) auf über 115 Staaten und Territorien ausgedehnt wurde.

 

Einordnung der Relevanz

FATCA gilt als eines der weitreichendsten extraterritorialen Steuergesetze weltweit und hat die internationale Finanzarchitektur nachhaltig verändert. Das Gesetz dient als Vorbild für den von der OECD entwickelten Common Reporting Standard (CRS), der den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten global standardisiert. Die USA nutzen FATCA, um ihre weltweite Besteuerung von US-Staatsbürgern und steuerlich Ansässigen (Citizenship-Based Taxation) durchzusetzen, unabhängig davon, wo diese leben oder ihre Konten führen. Für Finanzinstitute außerhalb der USA bedeutet FATCA erhebliche Compliance-Anforderungen hinsichtlich Identifikation, Dokumentation, Meldung und Systemanpassungen. Die fehlende Einhaltung kann zu massiven wirtschaftlichen Sanktionen führen, weshalb nahezu alle global tätigen Finanzinstitute FATCA-konform agieren.

 

Betroffene

Von FATCA sind zwei Hauptgruppen betroffen:

Ausländische Finanzinstitute (FFIs):

  • Banken, Depotbanken, Investmentfonds, Versicherungsgesellschaften, Broker, bestimmte Holdinggesellschaften und Investmentvehikel außerhalb der USA
  • Verpflichtung zur Registrierung beim IRS und Erhalt einer Global Intermediary Identification Number (GIIN)
  • Identifikation von US-Konteninhabern anhand definierter Indizien (US-Staatsbürgerschaft, US-Adresse, US-Telefonnummer, Geburt in den USA)
  • Jährliche Meldung von Kontodaten US-steuerpflichtiger Kunden an den IRS, entweder direkt oder über die jeweilige nationale Steuerbehörde gemäß IGA

US-Steuerpflichtige:

  • US-Staatsbürger, Green-Card-Inhaber sowie in den USA steuerlich ansässige Personen
  • Meldepflicht für ausländische Finanzkonten und bestimmte ausländische Vermögenswerte mittels Form 8938 (Statement of Specified Foreign Financial Assets), sofern definierte Schwellenwerte überschritten werden
  • Schwellenwerte variieren je nach Wohnsitz und Familienstand (z. B. 50.000 USD am Jahresende oder 75.000 USD zu irgendeinem Zeitpunkt im Jahr für Alleinstehende mit Wohnsitz in den USA)

Darüber hinaus können bestimmte nichtfinanzielle ausländische Unternehmen (Non-Financial Foreign Entities, NFFEs) betroffen sein, wenn sie wesentliche US-Eigentümer haben.

 

Anforderungen und Pflichten

Ausländische Finanzinstitute (FFIs):

  • Registrierung beim IRS und Erhalt einer Global Intermediary Identification Number (GIIN)
  • Implementierung von Due-Diligence-Verfahren zur Identifikation US-steuerpflichtiger Kontoinhaber
  • Jährliche Meldung von Konteninformationen (Name, Adresse, Steueridentifikationsnummer, Kontostände, Erträge) direkt an den IRS (Model 2 IGA) oder über die nationale Steuerbehörde (Model 1 IGA)
  • Einbehaltung einer Quellensteuer von 30 Prozent auf US-Quelleneinkünfte bei nicht kooperierenden Kontoinhabern

US-Steuerpflichtige:

  • Einreichung von Form 8938 bei Überschreiten definierter Schwellenwerte
  • Zusätzliche Meldung über FinCEN Form 114 (FBAR) bei ausländischen Konten über 10.000 USD

Sanktionen:

  • FFIs: 30 Prozent Quellensteuer auf US-Zahlungen, Ausschluss vom US-Finanzmarkt
  • US-Steuerpflichtige: Strafen bis zu 10.000 USD pro nicht gemeldetes Konto, bei fortgesetzter Nichtmeldung bis zu 50.000 USD, strafrechtliche Verfolgung bei vorsätzlicher Hinterziehung

Intergovernmental Agreements (IGAs):

FATCA wird über bilaterale IGAs in zwei Modellen umgesetzt: Model 1 (Meldung über nationale Steuerbehörde) und Model 2 (Direktmeldung an IRS). Deutschland hat ein reziprokes Model 1 IGA, umgesetzt durch die FATCA-USA-Umsetzungsverordnung. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) koordiniert den Datenaustausch mit dem IRS.

 

Weitere Informationen

FATCA hat nicht nur die Transparenz im internationalen Steuerrecht erhöht, sondern auch die Grundlage für den globalen automatischen Informationsaustausch geschaffen. Der von der OECD entwickelte Common Reporting Standard (CRS) basiert konzeptionell auf FATCA und wird mittlerweile von über 100 Jurisdiktionen angewendet. Die technische Umsetzung erfolgt über den International Data Exchange Service (IDES), eine sichere Plattform für den verschlüsselten Datenaustausch zwischen Finanzinstituten, Steuerbehörden und dem IRS.

Für Finanzinstitute bedeutet FATCA laufende Anpassungen in den Bereichen Kontoeröffnung, Kundendokumentation, IT-Systeme und Reporting. Die Identifikation US-steuerpflichtiger Kunden basiert auf definierten Indikatoren wie Geburtsort USA, US-Telefonnummer, US-Postadresse oder laufenden Überweisungen auf US-Konten. Bei Vorliegen solcher Indizien müssen Finanzinstitute Selbstauskünfte einholen, um den steuerlichen Status abschließend zu klären.

Die USA haben FATCA nicht nur als Instrument der Steuerdurchsetzung etabliert, sondern auch als geopolitisches Druckmittel genutzt. Die Androhung des Ausschlusses vom US-Finanzmarkt hat dazu geführt, dass nahezu alle bedeutenden Finanzzentren weltweit FATCA-konform arbeiten. Kritiker bemängeln die extraterritoriale Wirkung, den erheblichen Compliance-Aufwand für ausländische Institute sowie datenschutzrechtliche Bedenken. Befürworter betonen hingegen die deutlich verbesserte Transparenz und die Eindämmung grenzüberschreitender Steuerhinterziehung.

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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