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Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA)

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Definition des Begriffs

FATCA steht für Foreign Account Tax Compliance Act. Der Rechtsakt ist ein US-Bundesgesetz und wurde 2010 als Teil des Hiring Incentives to Restore Employment Act verabschiedet. Ziel ist die Bekämpfung von Steuerhinterziehung durch US-steuerpflichtige Personen, die ausländische Finanzkonten oder Finanzanlagen nutzen. FATCA verpflichtet bestimmte US-Steuerpflichtige zur Meldung ausländischer Finanzvermögenswerte und verpflichtet ausländische Finanzinstitute zur Identifizierung und Meldung meldepflichtiger US-Konten. Die Umsetzung erfolgte schrittweise über US-Steuervorschriften, Registrierungsverfahren und zwischenstaatliche Abkommen. Der Rechtsakt wirkt damit nicht nur im US-Steuerrecht, sondern auch in operativen Compliance-Prozessen ausländischer Finanzmarktteilnehmer.

 

Einordnung der Relevanz

FATCA ist ein extraterritorial wirkendes Steuer-Compliance-Regime mit erheblicher Bedeutung für Banken, Investmentgesellschaften, Versicherer und andere Finanzintermediäre außerhalb der Vereinigten Staaten. Der Rechtsakt steht neben nationalem Steuerrecht, Geldwäsche-Compliance, Kundenidentifizierung und internationalen Standards zum automatischen Informationsaustausch. In vielen Staaten wird FATCA über Intergovernmental Agreements umgesetzt, die Meldewege, Zuständigkeiten und Datenschutzfragen regeln. Für europäische Finanzinstitute ist FATCA häufig Bestandteil der Kundenannahme, Bestandskundenprüfung, steuerlichen Meldeprozesse und Vertragsdokumentation. Für Finanzgruppen erfordert FATCA zudem abgestimmte Verfahren über mehrere Jurisdiktionen hinweg.

 

Betroffene

Betroffen sind insbesondere ausländische Finanzinstitute, Verwahrstellen, bestimmte Investmentvehikel, Lebensversicherer mit rückkaufsfähigen Produkten, Zahlstellen und Quellensteuerstellen. Erfasst werden außerdem bestimmte US-Personen mit ausländischen Finanzvermögenswerten sowie ausländische Rechtsträger, an denen US-Personen wesentliche Beteiligungen halten. Ausnahmen bestehen für bestimmte staatliche Stellen, gemeinnützige Organisationen, lokale Finanzinstitute und Altersvorsorgeeinrichtungen.

 

Anforderungen und Pflichten

  1. Identifizierung und Klassifizierung

    • Prüfung von Kunden, Konten und Rechtsträgern auf US-Indizien.
    • Einordnung von Finanzinstituten und Nichtfinanzunternehmen nach FATCA-Status.
  2. Registrierung und Dokumentation

    • Registrierung meldepflichtiger Finanzinstitute beim IRS, soweit erforderlich.
    • Verwendung von Selbstauskünften, Steuerformularen und Identifikationsnummern.
    • Pflege belastbarer Nachweise für Konto- und Kundenklassifizierungen.
  3. Meldung und Quellensteuer

    • Meldung bestimmter US-Konten und beherrschender US-Personen.
    • Anwendung einer Quellensteuer von 30 Prozent auf bestimmte US-bezogene Zahlungen bei fehlender FATCA-Konformität.

 

Weitere Informationen

Zentrale Umsetzungsinstrumente sind FATCA-Vorschriften des US-Finanzministeriums, IRS-Verfahren und zwischenstaatliche Abkommen nach Modell 1 oder Modell 2. In Modell-1-Staaten melden Finanzinstitute typischerweise an die nationale Steuerbehörde, die Informationen an die USA weiterleitet. FATCA beeinflusst weiterhin Kontoeröffnung, Steuerdokumentation, Datenqualität, Meldefristen, Auslagerungen, Kontrollsysteme und die Abstimmung zwischen Steuer-, Compliance- und IT-Funktionen.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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