Kapitalanlagegesellschaft (KAG) ist die ehemalige Bezeichnung für eine Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG). Nach der Einführung des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) im Juli 2013 entfiel der Begriff KAG und wird gem. § 17 KAGB durch den Begriff der KVG ersetzt. Siehe auch KVG.
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