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Internal Ratings-Based (Approach) (IRB)

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Definition des Begriffs

Der Internal Ratings-Based Approach (IRB-Ansatz, deutsch: Interner Ratingbasierter Ansatz) ist ein von Kreditinstituten verwendetes Verfahren zur Berechnung der regulatorischen Eigenkapitalanforderungen für Kreditrisiken. Das Verfahren basiert auf institutseigenen Risikoparametern und ist in den Artikeln 142 bis 188 der Capital Requirements Regulation (CRR) sowie im Basel-II- und Basel-III-Rahmenwerk verankert. Institute können mit aufsichtlicher Zulassung ihre eigenen Schätzungen von Risikoparametern verwenden, statt standardisierte aufsichtliche Vorgaben anzuwenden. Der IRB-Ansatz ermöglicht eine risikosensitivere Kapitalunterlegung als der Standardansatz und setzt voraus, dass Banken über ausgefeilte Risikomanagementsysteme verfügen.

 

Vorkommen und Verwendung

Der IRB-Ansatz wird von Kreditinstituten zur Ermittlung der Risikogewichte und damit der regulatorischen Eigenkapitalunterlegung eingesetzt. Er umfasst folgende Risikoparameter:

  • Probability of Default (PD): Ausfallwahrscheinlichkeit des Schuldners innerhalb eines Jahres
  • Loss Given Default (LGD): Verlustquote bei Ausfall, ausgedrückt als Prozentsatz der Forderung
  • Exposure at Default (EAD): Höhe der Forderung zum Zeitpunkt des Ausfalls
  • Maturity (M): Restlaufzeit der Forderung

Es existieren zwei Varianten:

  • Foundation IRB (F-IRB): Institute schätzen nur die PD selbst, LGD und EAD werden aufsichtlich vorgegeben
  • Advanced IRB (A-IRB): Institute schätzen alle Risikoparameter eigenständig

Der IRB-Ansatz findet Anwendung auf verschiedene Forderungsklassen, darunter Unternehmen, Banken, Staaten, Retailkunden und Beteiligungspositionen.

 

Relevanz

Der IRB-Ansatz ist ein zentrales Instrument der risikoorientierten Bankenaufsicht. Er ermöglicht eine differenziertere Kapitalunterlegung als der Standardansatz und schafft Anreize für Banken, ihre Risikomanagementverfahren kontinuierlich zu verbessern. Die Zulassung zum IRB-Ansatz setzt eine umfassende aufsichtliche Prüfung sowie die Einhaltung strenger qualitativer und quantitativer Mindestanforderungen voraus. Institute müssen ihre internen Modelle regelmäßig validieren, die Risikoparameter mindestens jährlich überprüfen und Stresstests durchführen. Die Aufsichtsbehörden, in Deutschland die BaFin und die Bundesbank sowie im Rahmen des Single Supervisory Mechanism (SSM) die EZB, überwachen die Angemessenheit der Modelle fortlaufend.

 

Weitere Informationen

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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