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Expected Credit Loss (ECL)

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Definition des Begriffs

ECL steht für Expected Credit Loss, auf Deutsch erwarteter Kreditverlust. Der Begriff bezeichnet ein Verfahren zur Ermittlung von Wertminderungen für finanzielle Vermögenswerte, Kreditzusagen und Finanzgarantien. ECL bildet nicht nur bereits eingetretene Ausfälle ab, sondern auch erwartete Verluste über einen definierten Zeithorizont. Das Verfahren ist zentral in IFRS 9 verankert und ersetzt dort das frühere Modell eingetretener Verluste. Grundlage ist eine erwartungsbasierte Schätzung aus Ausfallwahrscheinlichkeit, Verlustquote bei Ausfall und Forderungshöhe zum Ausfallzeitpunkt. Zusätzlich werden Laufzeit, Sicherheiten, vertragliche Zahlungsströme, makroökonomische Szenarien und zukunftsgerichtete Informationen berücksichtigt.

 

Vorkommen und Verwendung

ECL wird vor allem von Banken, Finanzdienstleistern und Unternehmen angewendet, die Finanzinstrumente nach IFRS bilanzieren. Das Verfahren betrifft unter anderem Kredite, Anleihen, Leasingforderungen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Kreditlinien und Garantien. Die Berechnung erfolgt regelmäßig zu jedem Bilanzstichtag und bei wesentlichen Änderungen des Kreditrisikos.

Kernbereiche sind:

  • Stufe 1: Erfassung eines erwarteten Zwölfmonatsverlusts bei unverändertem oder niedrigem Kreditrisiko
  • Stufe 2: Erfassung des erwarteten Verlusts über die Restlaufzeit bei signifikanter Risikoerhöhung
  • Stufe 3: Erfassung über die Restlaufzeit bei objektiv wertgeminderten Vermögenswerten
  • regelmäßige Aktualisierung von Risikoparametern, Sicherheitenwerten und Szenariogewichten

 

Relevanz

ECL beeinflusst Risikovorsorge, Periodenergebnis, Eigenkapital und interne Kreditrisikosteuerung. Eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage oder der Bonität eines Schuldners kann zu höheren Wertminderungen führen, auch bevor ein tatsächlicher Zahlungsausfall eintritt. Für Institute ist das Verfahren eng mit Kreditüberwachung, Frühwarnsystemen, Stresstests und Kapitalplanung verbunden. Aufsichtliche Bedeutung entsteht, weil Rechnungslegung, Risikomanagement und regulatorische Eigenmittelberechnung miteinander verknüpft sind, auch wenn bilanzielle Wertminderung und aufsichtsrechtliche Kapitalanforderung unterschiedlichen Regeln folgen.

 

Beispiel/Synonyme oder verwandte Begriffe

  • Erwarteter Kreditverlust: deutsche Bezeichnung für ECL
  • PD: Probability of Default, Ausfallwahrscheinlichkeit
  • LGD: Loss Given Default, Verlustquote bei Ausfall
  • EAD: Exposure at Default, Forderungshöhe bei Ausfall
  • SICR: Significant Increase in Credit Risk, signifikante Erhöhung des Kreditrisikos

 

Weitere Informationen

Rechtsgrundlage ist IFRS 9, insbesondere die Vorschriften zur Wertminderung finanzieller Vermögenswerte. Ergänzend sind Angaben nach IFRS 7 zu Kreditrisiken, Bewertungsmethoden und Sensitivitäten relevant. In Banken werden ECL-Modelle häufig mit internen Ratings, Ausfalldaten, Sicherheitenprozessen und makroökonomischen Prognosen verbunden. Die Validierung prüft Datenqualität, Modellannahmen, Szenarien, Governance und Angemessenheit der Risikovorsorge.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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