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Payment Service Provider (PSP)

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Zahlungsdienstleister werden in § 1 Abs. 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) definiert. Sie umfassen u. a. Kreditinstitute, E-Geld-Institute, die EZB und weitere Unternehmen, die gewerbsmäßig Zahlungsdienste erbringen.

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