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Payment Service Provider (PSP)

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Definition des Begriffs

PSP steht für Payment Service Provider, deutsch Zahlungsdienstleister. Der Begriff bezeichnet ein Unternehmen oder Institut, das Zahlungsdienste für Zahler, Zahlungsempfänger oder Plattformen technisch und rechtlich abwickelt. Dazu zählen etwa Kartenzahlungen, Überweisungen, Lastschriften, E-Geld-Zahlungen, Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste. Die rechtliche Einordnung folgt in Europa vor allem der Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 und in Deutschland dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz. Ein PSP ist daher kein einheitliches Verfahren, sondern ein regulierter Marktakteur im Zahlungsverkehr. In der Praxis kann ein PSP rein technisch unterstützen oder selbst erlaubnispflichtige Zahlungsdienste erbringen.

 

Vorkommen und Verwendung

PSP kommen im stationären Handel, im Onlinehandel, bei Marktplätzen, FinTechs, Banken, Versicherern und digitalen Plattformen vor. Sie verbinden Händler, Kunden, Acquirer, Kartensysteme, kontoführende Institute und technische Schnittstellen. Die Verwendung umfasst regelmäßig folgende Kernbereiche:

  1. Zahlungsannahme, Autorisierung und Weiterleitung von Transaktionen.
  2. Abrechnung, Settlement und Auszahlung an Zahlungsempfänger.
  3. Betrugsprävention, Risikoprüfung und starke Kundenauthentifizierung.
  4. Bereitstellung von Schnittstellen, Reporting, Rückerstattungen und Chargeback-Prozessen.

Je nach Geschäftsmodell benötigt ein PSP eine Erlaubnis als Zahlungsinstitut oder E-Geld-Institut. Kreditinstitute dürfen viele Zahlungsdienste aufgrund ihrer Banklizenz erbringen. Entscheidend ist, ob der Anbieter Zahlungsaufträge ausführt, Gelder hält, Zahlungskonten führt oder nur technische Dienste ohne Besitz an Kundengeldern bereitstellt.

 

Relevanz

PSP haben eine zentrale Funktion für sichere, effiziente und digitale Zahlungsprozesse. Für Händler verringern sie technische Komplexität, weil mehrere Zahlungsarten über eine Plattform integriert werden können. Für Aufsicht und Compliance sind sie relevant, weil Zahlungsströme, Kundengelder, IT-Sicherheit, Auslagerungen und Geldwäscheprävention kontrolliert werden müssen. Verstöße können zu Aufsichtsmaßnahmen, Einschränkungen des Geschäftsbetriebs oder Bußgeldern führen. Auch Verbraucherrechte, Transparenz bei Entgelten und Haftungsregeln bei nicht autorisierten Zahlungen sind eng mit PSP verbunden.

 

Beispiel/Synonyme oder verwandte Begriffe

Verwandte Begriffe sind:

  • Zahlungsinstitut, ein beaufsichtigtes Institut mit Erlaubnis für Zahlungsdienste.
  • Acquirer, ein Dienstleister für die Annahme kartengebundener Zahlungen.
  • E-Geld-Institut, ein Anbieter für Ausgabe und Verwaltung elektronischen Geldes.
  • TPP, ein Drittanbieter für Kontoinformations- oder Zahlungsauslösedienste.

 

Weitere Informationen

Wichtige Rechtsgrundlagen sind PSD2, das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, geldwäscherechtliche Vorgaben, Anforderungen an starke Kundenauthentifizierung sowie Regelungen zu operationeller Resilienz. Zuständige Behörden sind insbesondere nationale Finanzaufsichten und Zentralbanken. Technische Standards, Sicherheitsanforderungen und Meldepflichten prägen die praktische Ausgestaltung.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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