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Undertakings for Collective Investment in Transferable Securities (UCITS)

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Definition des Begriffs

Die UCITS-Richtlinie (englisch: Undertakings for Collective Investment in Transferable Securities, deutsch: Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren, OGAW) ist die EU-Richtlinie 2009/65/EC vom 13. Juli 2009. Sie bildet den zentralen Rechtsrahmen für regulierte Investmentfonds in der Europäischen Union. Ziel ist es, ein harmonisiertes Regelwerk für Wertpapierfonds zu schaffen, das Anleger durch strenge Anforderungen an Diversifizierung, Liquidität, Transparenz und Risikomanagement schützt. UCITS-Fonds dürfen auf Basis einer einzigen Zulassung in einem EU-Mitgliedstaat grenzüberschreitend in der gesamten EU vertrieben werden, der sogenannte EU-Pass. Die Richtlinie löste die Ursprungsversion von 1985 ab und wurde mehrfach überarbeitet, zuletzt durch UCITS V im Jahr 2014.

 

Einordnung der Relevanz

UCITS ist das weltweit am weitesten verbreitete Regelwerk für regulierte Investmentfonds und gilt als Qualitätsstandard. Mehr als 75 Prozent der in Europa verwalteten Fondsvermögen fallen unter UCITS. Die Richtlinie ist Teil des europäischen Finanzmarktrechts und steht im Zusammenhang mit der AIFMD (für alternative Investmentfonds), MiFID II und nationalen Umsetzungsgesetzen wie dem deutschen KAGB. Sie wird durch delegierte Rechtsakte und Leitlinien der ESMA konkretisiert. UCITS-Fonds sind auch außerhalb der EU anerkannt und werden in zahlreichen Drittstaaten zum Vertrieb zugelassen.

 

Betroffene

Von UCITS betroffen sind Kapitalverwaltungsgesellschaften, Investmentgesellschaften sowie Verwahrstellen, die UCITS-konforme Fonds verwalten oder verwahren. Dazu zählen offene Publikumsfonds, die in Wertpapiere und andere zugelassene liquide Finanzinstrumente investieren. Auch Vertriebsstellen, Fondsdienstleister und Prüfer unterliegen den Anforderungen der Richtlinie.

 

Anforderungen und Pflichten

Diversifizierung: Strenge Anlagegrenzen, insbesondere die 5/10/40-Regel: Maximal 10 Prozent des Fondsvermögens in einen Emittenten, Summe aller Positionen über 5 Prozent darf 40 Prozent nicht überschreiten.

Liquidität: UCITS dürfen nur in liquide, börsengehandelte oder gleichwertig bewertbare Vermögensgegenstände investieren, maximal 10 Prozent in illiquide Anlagen.

Verwahrstelle: Verpflichtende Bestellung einer unabhängigen Verwahrstelle mit Haftung für verwahrte Vermögensgegenstände.

Transparenz: Regelmäßige Berichterstattung, Veröffentlichung eines Key Investor Information Document (KIID), Offenlegung von Anlagestrategien.

Vergütung: UCITS V führte Vergütungsvorschriften analog zur AIFMD ein.

Aufsicht: Nationale Behörden wie die BaFin in Deutschland beaufsichtigen die Einhaltung, koordiniert durch die ESMA.

 

Weitere Informationen

Die UCITS-Richtlinie wird fortlaufend weiterentwickelt. Diskutiert werden unter dem Stichwort UCITS VI Themen wie erweiterte Liquiditätsmanagement-Instrumente, Regelungen zu Geldmarktfonds und Nachhaltigkeitsaspekte.

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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