Das IVEG setzt die EU- Verordnung (EU) 2015/751 in nationale Begleitregeln um. Durch das IVEG soll sichergestellt werden, dass die Interbankenentgelte den geltenden Wettbewerbsbestimmungen entsprechen. Interbankenentgelte sind Entgelte, die bei Zahlungstransaktionen mit Karten zwischen verschiedenen Banken anfallen.
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