Definition des Begriffs
IMA steht für Internal Models Approach, deutsch interner Modellansatz. Der Begriff bezeichnet im Aufsichtsrecht ein Verfahren, mit dem Institute Marktrisiko-Eigenmittelanforderungen auf Grundlage genehmigter interner Risikomodelle berechnen. Die Verankerung liegt in der Capital Requirements Regulation, insbesondere in den Vorschriften zu internen Modellen für Marktrisiken und im übergeordneten Basel-Rahmenwerk. Die Nutzung setzt eine ausdrückliche aufsichtliche Erlaubnis voraus. Ohne Genehmigung bleibt der standardisierte Ansatz maßgeblich. Der Ansatz knüpft an quantitative Risikomessung und qualitative Anforderungen an Organisation, Daten, Kontrollen und unabhängige Validierung an.
Vorkommen und Verwendung
Der IMA wird von Banken und bestimmten Wertpapierfirmen verwendet, sofern Handelsbuchpositionen, Risikomanagement, Datenhaushalt und Modellarchitektur die regulatorischen Anforderungen erfüllen. Zuständige Aufsichtsbehörden prüfen den Ansatz vor der Zulassung und laufend danach. Bei bedeutenden Instituten im Einheitlichen Aufsichtsmechanismus liegt die Entscheidung regelmäßig bei der Europäischen Zentralbank. Die Anwendung kann einzelne Handelstische, Portfolios oder Risikoklassen betreffen und muss nachvollziehbar dokumentiert sein.
Kernbereiche der Verwendung sind:
Relevanz
Der IMA beeinflusst die Höhe der risikogewichteten Aktiva und damit die Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken. Er kann eine risikosensitivere Kapitalunterlegung ermöglichen, erhöht jedoch die Anforderungen an Datenqualität, Modellkontrollen und interne Verantwortlichkeiten. Negative Prüfergebnisse können Modellbeschränkungen, Kapitalaufschläge, Rückkehr zum Standardansatz oder zusätzliche aufsichtliche Maßnahmen auslösen. Der Ansatz ist eng mit Handelsbuchabgrenzung, SREP-Bewertung, Risikotragfähigkeit und interner Kapitalsteuerung verbunden.
Beispiel/Synonyme oder verwandte Begriffe
Weitere Informationen
Wesentliche Rechtsgrundlagen finden sich in der CRR, darunter Artikel 363 zur Erlaubnis interner Modelle und die Vorschriften des alternativen internen Modellansatzes ab Artikel 325az. Ergänzend konkretisieren technische Regulierungsstandards, Leitfäden der Aufsicht und das Basel-Marktrisikoregime Anforderungen an Modellzulassung, Validierung, Stresstests, Risikofaktoren und Meldewesen.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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