Definition des Begriffs
Die International Securities Identification Number (ISIN, deutsch: Internationale Wertpapierkennnummer) ist ein weltweit einheitlicher, 12-stelliger alphanumerischer Code zur eindeutigen Identifikation von Wertpapieren und Finanzinstrumenten. Die ISIN ermöglicht eine standardisierte Kennzeichnung über Ländergrenzen und Handelsplätze hinweg und erleichtert dadurch Clearing, Settlement und Berichterstattung im internationalen Wertpapierhandel. Die Struktur der ISIN ist im ISO-Standard 6166 der International Organization for Standardization (ISO) definiert. Der Code besteht aus drei Komponenten: einem zweistelligen Ländercode nach ISO 3166-1 alpha-2, einer neunstelligen nationalen Wertpapierkennnummer (National Securities Identifying Number, NSIN) und einer einstelligen Prüfziffer, die nach dem Luhn-Algorithmus berechnet wird. ISINs werden für Aktien, Anleihen, Optionen, Derivate, Investmentfonds, Exchange Traded Funds (ETFs), Warenderivate und weitere Finanzinstrumente vergeben.
Historische Entwicklung und Governance
ISINs wurden erstmals 1981 eingeführt, erreichten jedoch erst 1989 nach der Empfehlung der Group of Thirty (G30) breite Akzeptanz. Ein Jahr später erfolgte die Anerkennung durch die ISO mit dem Standard ISO 6166. Die Verwaltung der ISINs erfolgt durch die Association of National Numbering Agencies (ANNA), einen internationalen Dachverband, sowie durch nationale Nummerierungsagenturen (National Numbering Agencies, NNAs), die in jedem Land oder jeder Region für die Zuteilung von ISINs zuständig sind. In Deutschland vergibt beispielsweise die WM Datenservice, eine Tochter der Börse Frankfurt, ISINs. Der Ländercode zeigt an, wo der Emittent seinen Hauptsitz hat. Für internationale Wertpapiere, die über pan-europäische Clearing-Systeme wie Euroclear oder Clearstream abgewickelt werden, wird der spezielle Code „XS“ verwendet.
Anwendungsbereich und regulatorische Bedeutung
Die ISIN wird in zahlreichen regulatorischen Meldepflichten verwendet, etwa im Rahmen der Markets in Financial Instruments Directive (MiFID II), der European Market Infrastructure Regulation (EMIR), der Securities Financing Transactions Regulation (SFTR) sowie der Solvency-II-Richtlinie. Die Europäische Union hat die Verwendung von ISINs in verschiedenen Verordnungen verpflichtend vorgeschrieben, beispielsweise in der Commission Regulation (EC) No 809/2004 für Prospekte. ISINs dienen der eindeutigen Identifikation, im Gegensatz zu Ticker-Symbolen, die sich je nach Handelsplatz unterscheiden können. Beispielsweise hat die IBM‑Aktie unterschiedliche Ticker-Symbole an verschiedenen Börsen, aber nur eine ISIN für jede Wertpapiergattung. Die ISIN ist unverzichtbar für das Ziel des globalen Straight-Through-Processing (GSTP), bei dem Handelsabwicklung und Settlement elektronisch ohne manuelle Eingriffe erfolgen.
Besonderheiten
Die ISIN darf nicht mit nationalen Wertpapierkennnummern wie CUSIP (USA/Kanada) oder SEDOL (Vereinigtes Königreich) verwechselt werden, die jedoch häufig als Grundlage für die NSIN dienen. Die Prüfziffer schützt gegen Eingabefehler, allerdings besteht eine bekannte Schwäche bei der Erkennung vertauschter Buchstaben.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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