Der Sonderausschuss für organisierte Kriminalität, Korruption und Geldwäsche wurde im März 2012 im Anschluss an die Annahme der Entschließung des Europäischen Parlaments zur organisierten Kriminalität eingerichtet. Das Mandat beträgt ein Jahr und kann um 6 Monate verlängert werden. Ziel war, den Kampf gegen Kriminalität zu einer der vorrangigen Aufgaben der EU und ihrer Mitgliedsstaaten zu machen. Der Ausschuss beabsichtigte eine effektive Bekämpfung durch eine einheitliche Strategie in unterschiedlichen Institutionen, Organisationen sowie Behörden.
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