Ist ein unabhängiger Ausschuss der europäischen Bankenaufseher mit Vertretern der nationalen Bankaufsichtsbehörden und Notenbanken der EU sowie der EZB. Die Aufgabe besteht darin, die EU-Kommission zu beraten und bei der Umsetzung von EU-Richtlinien zu unterstützen. Außerdem soll die aufsichtsrechtliche Kooperation und der Informationsaustausch verbessert werden.
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