Definition des Begriffs
CEBS steht für Committee of European Banking Supervisors, auf Deutsch Ausschuss der europäischen Bankaufsichtsbehörden. CEBS war ein beratendes europäisches Aufsichtsgremium für den Bankensektor. Es wurde 2004 durch eine Entscheidung der Europäischen Kommission eingerichtet und hatte seinen Sitz in London. Das Gremium gehörte zur sogenannten Level-3-Struktur des Lamfalussy-Verfahrens, das eine einheitlichere Umsetzung europäischer Finanzmarktregeln fördern sollte. Mitglieder waren die nationalen Bankenaufsichtsbehörden und Zentralbanken der EU-Mitgliedstaaten sowie Beobachter aus weiteren europäischen Institutionen. CEBS bestand bis Ende 2010. Zum 1. Januar 2011 gingen seine Aufgaben in der European Banking Authority auf.
Aufgaben
CEBS unterstützte die Entwicklung einer stärker abgestimmten Bankenaufsicht in Europa. Zentrale Aufgaben waren:
Das Gremium traf keine unmittelbar verbindlichen Aufsichtsentscheidungen gegenüber Instituten. Seine Wirkung beruhte auf Koordination, fachlicher Abstimmung und gemeinsamer Verwaltungspraxis. Dadurch entstand ein gemeinsames fachliches Verständnis zentraler Aufsichtsfragen über Institutsgruppen.
Zuständigkeiten
CEBS befasste sich mit bankaufsichtlichen Themen innerhalb des europäischen Binnenmarkts. Dazu gehörten insbesondere Eigenkapitalanforderungen, Risikomanagement, interne Modelle, aufsichtliche Überprüfungsverfahren, Großkredite, Offenlegung, Meldewesen und Fragen der Zusammenarbeit zwischen Herkunfts- und Aufnahmelandaufsicht. Im Mittelpunkt standen Kreditinstitute und grenzüberschreitend tätige Bankengruppen. Nationale Aufsichtsbefugnisse verblieben jedoch bei den jeweiligen Behörden.
Relevanz
CEBS war ein wichtiger Zwischenschritt auf dem Weg zu einer institutionell stärkeren europäischen Bankenaufsicht. Das Gremium prägte die technische Auslegung der damaligen Capital Requirements Directive und bereitete gemeinsame Meldeformate sowie Aufsichtserwartungen vor. Die Finanzkrise ab 2007 zeigte jedoch Grenzen eines rein koordinierenden Ausschusses ohne eigene verbindliche Befugnisse. Diese Erfahrung führte zur Gründung des Europäischen Systems der Finanzaufsicht und der European Banking Authority.
Besonderheiten
Besondere Merkmale von CEBS waren:
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