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Committee of European Banking Supervisors (CEBS)

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CEBS war ein europäisches Bankenaufsichtsgremium, das als beratende und koordinierende Struktur auf EU-Ebene arbeitete. CEBS existiert heute nicht mehr, die Aufgaben gingen im Rahmen der Reform der europäischen Finanzaufsicht auf die Europäische Bankenaufsichtsbehörde über, die ihre Tätigkeit am 1. Januar 2011 aufnahm. CEBS wurde durch einen Beschluss der Europäischen Kommission eingerichtet und nahm seine Arbeit am 1. Januar 2004 auf. Es handelte sich nicht um eine EU-Agentur mit eigener Rechtspersönlichkeit, sondern um ein Level-3-Komitee im Lamfalussy Prozess, ohne unmittelbare Eingriffsbefugnisse gegenüber Instituten.

Aufgaben 

CEBS unterstützte die Europäische Kommission und die nationalen Aufsichtsbehörden durch fachliche Koordination und durch die Entwicklung gemeinsamer Aufsichtsansätze. Im Vordergrund standen Konvergenz, Kohärenz und praktische Umsetzbarkeit von Bankenregulierung.

  • Beratung der Europäischen Kommission, insbesondere zu Auslegungsfragen und zu Entwürfen für Umsetzungsmaßnahmen im Bankaufsichtsrecht.
  • Förderung einer konsistenten Anwendung von EU-Richtlinien und -Standards in den Mitgliedstaaten.
  • Entwicklung nicht bindender Leitlinien, Empfehlungen und Standards zur Vereinheitlichung von Aufsichtspraxis.
  • Unterstützung des Informationsaustauschs zwischen Aufsichtsbehörden, auch im Aufsichtskollegien-Kontext bei grenzüberschreitenden Gruppen.
  • Durchführung von Peer-Reviews und Identifikation bewährter Praktiken.
  • Weiterentwicklung gemeinsamer Meldeformate und Berichtsstandards, um Vergleichbarkeit und Effizienz der Aufsicht zu erhöhen.
  • Beobachtung von Entwicklungen und Risiken im Bankensektor, typischerweise mit Fokus auf mikroprudenzielle Trends.

Zuständigkeiten

CEBS war thematisch für die europäische Bankenaufsicht im Sinne von Koordination zuständig, nicht für die laufende Einzelinstitutsaufsicht. Der Schwerpunkt lag auf Kreditinstituten und grenzüberschreitend tätigen Bankengruppen, auf der Zusammenarbeit der zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden sowie auf dem Austausch aufsichtlicher Informationen im Rahmen der unionsrechtlichen Geheimhaltungsvorgaben. Daneben umfasste der Arbeitsbereich regelmäßig Themen der Aufsichtskonvergenz, der Aufsichtskollegien und der aufsichtlichen Berichterstattung. Entscheidungszuständigkeiten gegenüber beaufsichtigten Instituten lagen weiterhin bei den nationalen Behörden.

Relevanz

CEBS trug dazu bei, unterschiedliche nationale Aufsichtsauslegungen zu verringern und die praktische Umsetzung von EU-Vorgaben im Bankensektor zu stabilisieren. Für regulierte Unternehmen war dies relevant, weil harmonisierte Aufsichtsansätze die Erwartung der Behörden präzisierten und eine vergleichbare Behandlung in mehreren Mitgliedstaaten unterstützten. Zudem wirkten die von CEBS entwickelten Leitlinien und Berichtsstandards als Grundlage für eine effizientere Gruppenaufsicht und für eine konsistentere Datenlage in der europäischen Aufsicht. CEBS war damit ein wichtiger Zwischenschritt auf dem Weg zu stärker institutionalisierter EU-Aufsicht.

Besonderheiten

  • Teil der Lamfalussy-Architektur als Level-3-Komitee mit Schwerpunkt Aufsichtskonvergenz.
  • Keine verbindliche Regelsetzung und keine direkte Aufsicht über einzelne Institute, Schwerpunkt auf Soft Law und Koordination.
  • Zusammensetzung aus nationalen Bankenaufsichtsbehörden, mit Einbindung von Zentralbanken je nach nationaler Aufsichtsorganisation.
  • Enge Verzahnung mit Aufsichtskollegien und mit Themen der grenzüberschreitenden Gruppenaufsicht.
  • Später im Rahmen des Europäischen Systems der Finanzaufsicht durch die Europäische Bankenaufsichtsbehörde abgelöst.

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de 

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