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Committee of European Banking Supervisors (CEBS)

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Definition des Begriffs

CEBS steht für Committee of European Banking Supervisors, auf Deutsch Ausschuss der europäischen Bankaufsichtsbehörden. CEBS war ein beratendes europäisches Aufsichtsgremium für den Bankensektor. Es wurde 2004 durch eine Entscheidung der Europäischen Kommission eingerichtet und hatte seinen Sitz in London. Das Gremium gehörte zur sogenannten Level-3-Struktur des Lamfalussy-Verfahrens, das eine einheitlichere Umsetzung europäischer Finanzmarktregeln fördern sollte. Mitglieder waren die nationalen Bankenaufsichtsbehörden und Zentralbanken der EU-Mitgliedstaaten sowie Beobachter aus weiteren europäischen Institutionen. CEBS bestand bis Ende 2010. Zum 1. Januar 2011 gingen seine Aufgaben in der European Banking Authority auf.

 

Aufgaben

CEBS unterstützte die Entwicklung einer stärker abgestimmten Bankenaufsicht in Europa. Zentrale Aufgaben waren:

  • Beratung der Europäischen Kommission bei bankaufsichtlichen Regelungsvorhaben.
  • Förderung der einheitlichen Anwendung von EU-Bankenrichtlinien.
  • Entwicklung nicht verbindlicher Leitlinien, Standards und Empfehlungen.
  • Verbesserung des Informationsaustauschs zwischen nationalen Aufsehern.
  • Unterstützung grenzüberschreitender Aufsichtskollegien für Bankengruppen.
  • Beitrag zur Konvergenz von Meldewesen, Eigenmittelaufsicht und Risikobewertung.

Das Gremium traf keine unmittelbar verbindlichen Aufsichtsentscheidungen gegenüber Instituten. Seine Wirkung beruhte auf Koordination, fachlicher Abstimmung und gemeinsamer Verwaltungspraxis. Dadurch entstand ein gemeinsames fachliches Verständnis zentraler Aufsichtsfragen über Institutsgruppen.

 

Zuständigkeiten

CEBS befasste sich mit bankaufsichtlichen Themen innerhalb des europäischen Binnenmarkts. Dazu gehörten insbesondere Eigenkapitalanforderungen, Risikomanagement, interne Modelle, aufsichtliche Überprüfungsverfahren, Großkredite, Offenlegung, Meldewesen und Fragen der Zusammenarbeit zwischen Herkunfts- und Aufnahmelandaufsicht. Im Mittelpunkt standen Kreditinstitute und grenzüberschreitend tätige Bankengruppen. Nationale Aufsichtsbefugnisse verblieben jedoch bei den jeweiligen Behörden.

 

Relevanz

CEBS war ein wichtiger Zwischenschritt auf dem Weg zu einer institutionell stärkeren europäischen Bankenaufsicht. Das Gremium prägte die technische Auslegung der damaligen Capital Requirements Directive und bereitete gemeinsame Meldeformate sowie Aufsichtserwartungen vor. Die Finanzkrise ab 2007 zeigte jedoch Grenzen eines rein koordinierenden Ausschusses ohne eigene verbindliche Befugnisse. Diese Erfahrung führte zur Gründung des Europäischen Systems der Finanzaufsicht und der European Banking Authority.

 

Besonderheiten

Besondere Merkmale von CEBS waren:

  • Keine EU-Agentur mit eigener Durchsetzungsbefugnis.
  • Schwerpunkt auf Aufsichtskonvergenz statt direkter Einzelinstitutsaufsicht.
  • Enge Verbindung zu nationalen Aufsichtsbehörden und Zentralbanken.
  • Historische Vorgängerrolle für die EBA.
  • Bedeutung für frühe europäische Standards im Bankenmeldewesen und in der Risikosteuerung.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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