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Clearing Threshold (CT)

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Definition des Begriffs

CT (Clearing Threshold), deutsch Clearingschwelle, bezeichnet im europäischen Derivaterecht den Schwellenwert, ab dessen Überschreitung bestimmte Gegenparteien der zentralen Clearingpflicht für OTC-Derivate unterliegen. Das Verfahren ist in EMIR verankert, insbesondere in den Regeln für finanzielle und nichtfinanzielle Gegenparteien. Zweck ist die Abgrenzung zwischen Marktteilnehmern mit begrenztem Derivateeinsatz und solchen, deren außerbörsliche Derivatepositionen ein erhöhtes Gegenparteiausfallrisiko für das Finanzsystem begründen können.

 

Vorkommen und Verwendung

Die Clearingschwelle wird im Rahmen der EMIR-Klassifizierung verwendet. Betroffen sind finanzielle Gegenparteien wie Banken, Wertpapierfirmen, Versicherungen, Fonds und Pensionsfonds sowie nichtfinanzielle Gegenparteien außerhalb des Finanzsektors.

Die Prüfung erfolgt nach Derivateklassen und auf Gruppenebene. Maßgeblich sind Bruttonominalwerte von OTC-Derivaten. Für nichtfinanzielle Gegenparteien bleiben Geschäfte unberücksichtigt, die objektiv der Absicherung kommerzieller Risiken oder der Treasury-Finanzierung dienen.

Zentrale Schwellenwerte sind:

  1. Kreditderivate: 1 Milliarde Euro.
  2. Aktienderivate: 1 Milliarde Euro.
  3. Zinsderivate: 3 Milliarden Euro.
  4. Devisenderivate: 3 Milliarden Euro.
  5. Rohstoffderivate und sonstige Derivate: 3 Milliarden Euro.

Die Berechnung erfolgt grundsätzlich anhand der gleitenden Durchschnittspositionen zum Monatsende über die vorangegangenen zwölf Monate. Wird eine Schwelle in einer Derivateklasse überschritten, kann die Clearingpflicht für die betroffene Klasse beziehungsweise bei finanziellen Gegenparteien umfassender auslösen.

 

Relevanz

Die Überschreitung einer Clearingschwelle führt zur Einstufung als clearingpflichtige Gegenpartei. Finanzielle Gegenparteien gelten dann als FC+, nichtfinanzielle Gegenparteien als NFC+. Daraus folgen insbesondere die Pflicht zum zentralen Clearing bestimmter standardisierter OTC-Derivate, zusätzliche Melde- und Risikomanagementanforderungen sowie eine intensivere interne Überwachung der Derivatebestände.

Eine Gegenpartei, die die Berechnung nicht vornimmt oder nicht fristgerecht mitteilt, wird regelmäßig so behandelt, als habe sie die Clearingschwelle überschritten. Die Einstufung beeinflusst Vertragsdokumentation, Besicherung, Handelsprozesse und die Auswahl geeigneter zentraler Gegenparteien.

 

Beispiel / Synonyme oder verwandte Begriffe

  • Clearingschwelle: deutsche Bezeichnung für Clearing Threshold.
  • NFC+: nichtfinanzielle Gegenpartei oberhalb der Clearingschwelle.
  • NFC-: nichtfinanzielle Gegenpartei unterhalb der Clearingschwelle.
  • FC+: finanzielle Gegenpartei oberhalb der relevanten Schwellenwerte.
  • CCP: zentrale Gegenpartei, die zwischen Käufer und Verkäufer tritt.

 

Weitere Informationen

Die Clearingschwellen stehen im Zusammenhang mit EMIR, insbesondere Artikel 4a und 10, der Clearingpflicht, der Risikominderung für nicht zentral geclearte OTC-Derivate und der Transaktionsmeldung an Transaktionsregister. Zuständig sind nationale Aufsichtsbehörden und europäische Aufsichtsstrukturen. Unternehmen benötigen belastbare Prozesse zur Datenerhebung, Gruppenabstimmung, Schwellenwertberechnung und Dokumentation ihrer Einstufung.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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