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Geldwäschegesetz (GwG)

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Definition des Begriffs

Das Geldwäschegesetz (GwG), vollständig „Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten", ist das zentrale deutsche Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Es trat erstmals am 29. November 1993 in Kraft und setzt europäische Vorgaben, insbesondere die EU-Geldwäscherichtlinien (Anti-Money Laundering Directives, AMLD), in nationales Recht um. Ziel des GwG ist es, illegale Finanzströme zu unterbinden, die Verschleierung krimineller Gewinne zu verhindern und die Integrität des deutschen Finanzsystems zu schützen. Das Gesetz verpflichtet bestimmte Berufsgruppen und Unternehmen, sogenannte Verpflichtete, zu präventiven Maßnahmen wie Kundenidentifizierung, Risikoanalysen und der Meldung verdächtiger Transaktionen an die zuständige Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit, FIU). Das GwG wurde mehrfach grundlegend überarbeitet, zuletzt durch das Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie vom 1. Januar 2020 sowie durch die Umsetzung der Fünften und Sechsten EU-Geldwäscherichtlinie (AMLD5 und AMLD6).

 

Einordnung der Relevanz

Das GwG ist Teil eines mehrstufigen internationalen und europäischen Regelwerks zur Geldwäschebekämpfung. Es steht im Kontext der Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF), der EU-Geldwäscherichtlinien sowie nationaler Vorschriften wie dem Strafgesetzbuch (§ 261 StGB), der MaRisk und dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG). Deutschland wird international als attraktiver Standort für illegale Finanzströme eingestuft. Schätzungen gehen von einem jährlichen Geldwäschevolumen von über 100 Milliarden Euro aus. Das GwG bildet die rechtliche Grundlage für die Prävention, Aufdeckung und Verfolgung solcher Aktivitäten. Es harmonisiert nationale Vorgaben mit europäischen Standards und trägt zur Stabilität des Finanzsystems, zur Bekämpfung organisierter Kriminalität und zur Verhinderung von Terrorismusfinanzierung bei.

 

Betroffene

Verpflichtet nach dem GwG sind zahlreiche Akteure aus dem Finanz- und Nichtfinanzsektor, darunter:

  • Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Versicherungen
  • Zahlungsdienstleister, E-Geld-Institute, Wertpapierinstitute
  • Immobilienmakler, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
  • Güterhändler (bei Barzahlungen über 10.000 Euro)
  • Kunst- und Antiquitätenhändler
  • Glücksspielanbieter, Kryptowerte-Dienstleister

Diese Verpflichteten müssen organisatorische und technische Vorkehrungen treffen, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern.

 

Anforderungen und Pflichten

Das GwG verpflichtet die Betroffenen zu folgenden Kernmaßnahmen:

  • Risikoanalyse: Identifizierung und Bewertung spezifischer Geldwäscherisiken im eigenen Geschäftsbereich
  • Sorgfaltspflichten (Customer Due Diligence, CDD): Identifizierung und Verifizierung von Kunden sowie wirtschaftlich Berechtigten, laufende Überwachung der Geschäftsbeziehung
  • Verstärkte Sorgfaltspflichten: bei Hochrisikokunden, politisch exponierten Personen (PEPs) oder Transaktionen mit Hochrisikoländern
  • Interne Sicherungsmaßnahmen: Bestellung eines Geldwäschebeauftragten, Implementierung interner Kontrollsysteme, Schulung der Mitarbeiter
  • Verdachtsmeldungen: Unverzügliche Meldung an die FIU bei Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
  • Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten: Dokumentation aller relevanten Vorgänge, Aufbewahrung für mindestens fünf Jahre
  • Transparenzregister: Meldung wirtschaftlich Berechtigter bei juristischen Personen und Personengesellschaften
  • Bargeldtransaktionsobergrenzen: Bargeldgeschäfte ab 10.000 Euro sind untersagt

 

Weitere Informationen

Das GwG wird kontinuierlich an neue europäische Vorgaben angepasst. Mit der geplanten EU-Geldwäscheverordnung (AMLR) und der Einrichtung der europäischen Anti-Geldwäschebehörde AMLA werden weitere Harmonisierungen erwartet. Aufsichtsbehörden wie die BaFin überwachen die Einhaltung der Pflichten und können bei Verstößen Bußgelder verhängen. Das GwG steht in enger Verbindung mit der NIS-2-Richtlinie, DORA und weiteren Compliance-Regelwerken.

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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