Definition des Begriffs
Solvency II ist die EU-Richtlinie 2009/138/EG vom 25. November 2009, die am 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist und das Versicherungsaufsichtsrecht in der Europäischen Union grundlegend reformiert hat. Sie löste die bisherigen Regelungen, nachträglich als Solvency I bezeichnet, ab und etablierte ein risikobasiertes Aufsichtssystem für Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen. Ziel ist die Sicherstellung der Solvabilität, also der dauerhaften Erfüllbarkeit der Verpflichtungen gegenüber Versicherungsnehmern, durch angemessene Kapitalausstattung, effektives Risikomanagement und transparente Berichterstattung. Die Richtlinie orientiert sich am Drei-Säulen-Modell, analog zu Basel II im Bankensektor, berücksichtigt jedoch die spezifischen Risiken des Versicherungsgeschäfts, insbesondere versicherungstechnische Risiken, Marktrisiken sowie Kredit- und operationelle Risiken.
Einordnung der Relevanz
Solvency II ist ein zentraler Bestandteil der EU-Finanzmarktregulierung und harmonisiert die Aufsichtsstandards für Versicherungsunternehmen europaweit. Die Richtlinie wurde 2009 verabschiedet, die Umsetzungsfrist mehrfach verschoben und schließlich zum 1. Januar 2016 EU-weit wirksam. In Deutschland erfolgte die Umsetzung durch Novellierung des Versicherungsaufsichtsgesetzes, das am 1. Januar 2016 in Kraft trat. Ergänzende Durchführungsbestimmungen sind in der Delegierten Verordnung 2015/35 sowie in technischen Standards der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) verankert. Die Richtlinie wird laufend evaluiert, eine umfassende Überprüfung erfolgte 2020.
Betroffene
Solvency II gilt für nahezu alle Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen in der Europäischen Union, unabhängig von Größe und Geschäftsbereich. Erfasst sind:
Indirekt betroffen sind nationale Aufsichtsbehörden, die BaFin in Deutschland, sowie Versicherungsnehmer, da die Richtlinie auf erhöhten Verbraucherschutz abzielt.
Anforderungen und Pflichten
Säule I: Quantitative Anforderungen
Säule II: Qualitative Anforderungen
Säule III: Berichterstattung und Transparenz
Weitere Informationen
Die Umsetzung erfolgte schrittweise durch nationale Gesetze, die delegierte Verordnung 2015/35 sowie technische Durchführungs- und Regulierungsstandards der EIOPA. Zur Vorbereitung wurden von 2005 bis 2010 fünf quantitative Auswirkungsstudien, „Quantitative Impact Studies“ (QIS), durchgeführt. Seit 2020 wird die Richtlinie überprüft, mit Fokus auf langfristige Garantien und Kapitalanforderungen.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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