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Solvency II (Solvency II)

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Definition des Begriffs

Solvency II ist die EU-Richtlinie 2009/138/EG vom 25. November 2009, die am 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist und das Versicherungsaufsichtsrecht in der Europäischen Union grundlegend reformiert hat. Sie löste die bisherigen Regelungen, nachträglich als Solvency I bezeichnet, ab und etablierte ein risikobasiertes Aufsichtssystem für Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen. Ziel ist die Sicherstellung der Solvabilität, also der dauerhaften Erfüllbarkeit der Verpflichtungen gegenüber Versicherungsnehmern, durch angemessene Kapitalausstattung, effektives Risikomanagement und transparente Berichterstattung. Die Richtlinie orientiert sich am Drei-Säulen-Modell, analog zu Basel II im Bankensektor, berücksichtigt jedoch die spezifischen Risiken des Versicherungsgeschäfts, insbesondere versicherungstechnische Risiken, Marktrisiken sowie Kredit- und operationelle Risiken.

 

Einordnung der Relevanz

Solvency II ist ein zentraler Bestandteil der EU-Finanzmarktregulierung und harmonisiert die Aufsichtsstandards für Versicherungsunternehmen europaweit. Die Richtlinie wurde 2009 verabschiedet, die Umsetzungsfrist mehrfach verschoben und schließlich zum 1. Januar 2016 EU-weit wirksam. In Deutschland erfolgte die Umsetzung durch Novellierung des Versicherungsaufsichtsgesetzes, das am 1. Januar 2016 in Kraft trat. Ergänzende Durchführungsbestimmungen sind in der Delegierten Verordnung 2015/35 sowie in technischen Standards der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) verankert. Die Richtlinie wird laufend evaluiert, eine umfassende Überprüfung erfolgte 2020.

 

Betroffene

Solvency II gilt für nahezu alle Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen in der Europäischen Union, unabhängig von Größe und Geschäftsbereich. Erfasst sind:

  • Lebens-, Kranken- und Schadenversicherer
  • Rückversicherungsunternehmen
  • Versicherungsgruppen und -konglomerate
  • Zweckgesellschaften zur Risikotransformation
  • Pensionsfonds sind grundsätzlich ausgenommen

Indirekt betroffen sind nationale Aufsichtsbehörden, die BaFin in Deutschland, sowie Versicherungsnehmer, da die Richtlinie auf erhöhten Verbraucherschutz abzielt.

 

Anforderungen und Pflichten

Säule I: Quantitative Anforderungen

  • Solvabilitätskapitalanforderung, SCR: Kapitalausstattung, die einem Risikomaß mit 99,5 Prozent Konfidenzniveau über ein Jahr entspricht, berechnet nach Standardformel oder internem Modell
  • Mindestkapitalanforderung, MCR: absolute Untergrenze zur Auslösung aufsichtlicher Intervention
  • Marktwertorientierte Bewertung von Aktiva und Passiva
  • Risikobasierte Eigenmittelanforderungen für versicherungstechnische Risiken, Marktrisiken, Kreditrisiken und operationelle Risiken

Säule II: Qualitative Anforderungen

  • Governance-System mit Funktionen für Risikomanagement, Compliance, Versicherungsmathematik und interne Revision
  • Unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung, ORSA: prospektive Beurteilung des Risikoprofils und Kapitalbedarfs
  • Fit-and-proper-Anforderungen an Geschäftsleitung und Schlüsselfunktionsträger
  • Aufsichtlicher Überprüfungsprozess durch nationale Aufsichtsbehörden

Säule III: Berichterstattung und Transparenz

  • Regelmäßige quantitative Meldebögen an die Aufsicht
  • Bericht über Solvabilität und Finanzlage, SFCR: öffentliche Offenlegung von Geschäftsentwicklung, Governance, Risikoprofil, Bewertung und Kapitalmanagement
  • Aufsichtlicher Bericht, RSR: vertrauliche, detaillierte Berichterstattung an die Aufsichtsbehörde

 

Weitere Informationen

Die Umsetzung erfolgte schrittweise durch nationale Gesetze, die delegierte Verordnung 2015/35 sowie technische Durchführungs- und Regulierungsstandards der EIOPA. Zur Vorbereitung wurden von 2005 bis 2010 fünf quantitative Auswirkungsstudien, „Quantitative Impact Studies“ (QIS), durchgeführt. Seit 2020 wird die Richtlinie überprüft, mit Fokus auf langfristige Garantien und Kapitalanforderungen.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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