Definition des Begriffs
ECON steht für Economic and Monetary Affairs Committee, deutsch Ausschuss für Wirtschaft und Währung. Der Begriff bezeichnet einen ständigen Fachausschuss des Europäischen Parlaments mit Sitzungsorten im institutionellen Rahmen von Brüssel und Straßburg. Der Ausschuss besteht in der heutigen Ausschussstruktur des Europäischen Parlaments seit den Direktwahlen 1979 und arbeitet auf Grundlage der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments, insbesondere der dort festgelegten Ausschusszuständigkeiten. ECON ist in die parlamentarische Gesetzgebung, Kontrolle und politische Willensbildung der Europäischen Union eingebettet.
Aufgaben
ECON bereitet parlamentarische Entscheidungen zu wirtschafts-, währungs- und finanzmarktbezogenen Themen vor. Der Ausschuss prüft Gesetzgebungsvorschläge, erarbeitet Berichte, verhandelt Positionen mit Rat und Kommission und führt Anhörungen durch. Zu den Kernaufgaben gehören:
Zuständigkeiten
Die Zuständigkeiten umfassen insbesondere Wirtschafts- und Währungspolitik der Union, Funktionsweise der Wirtschafts- und Währungsunion, freie Kapital- und Zahlungsströme, internationale Währungs- und Finanzsysteme, Wettbewerbsvorschriften, staatliche Beihilfen sowie Steuerbestimmungen. Im Finanzmarktbereich behandelt ECON Regulierung und Aufsicht über Finanzdienstleistungen, Finanzinstitute und Finanzmärkte. Dazu zählen auch Rechnungslegung, Abschlussprüfung, Finanzberichterstattung und einschlägige Fragen der Unternehmensführung.
Relevanz
ECON hat hohe Bedeutung für die europäische Finanzmarktregulierung, weil viele zentrale Rechtsakte vor ihrer Verabschiedung im Ausschuss beraten werden. Seine Positionen prägen parlamentarische Änderungsanträge, Trilogverhandlungen und politische Kompromisse. Für Banken, Versicherer, Wertpapierfirmen, Zahlungsdienstleister, Marktinfrastrukturen und Emittenten ist ECON relevant, weil dort regulatorische Detailfragen früh sichtbar werden. Der Ausschuss ist außerdem ein wichtiges Forum für die demokratische Kontrolle der Europäischen Zentralbank, der europäischen Aufsichtsbehörden und weiterer EU-Institutionen.
Besonderheiten
ECON ist keine Aufsichtsbehörde und erlässt selbst keine Rechtsakte. Seine Wirkung entsteht durch parlamentarische Mitentscheidung, Kontrolle und öffentliche Debatte. Besonders prägend sind regelmäßige Dialoge mit der Europäischen Zentralbank, Anhörungen von Aufsichts- und Behördenvertretern sowie die enge Verbindung zwischen Finanzmarktregulierung, Steuerpolitik und wirtschaftspolitischer Koordinierung.
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