Definition des Begriffs
ECRA steht für External Credit Risk Assessment Approach, auf Deutsch Ansatz der externen Kreditrisikobeurteilung. Der Begriff bezeichnet ein Verfahren im Standardansatz für Kreditrisiko, mit dem Banken risikogewichtete Aktiva für bestimmte Forderungen anhand externer Bonitätsbeurteilungen ableiten. ECRA ist im Basel-Rahmenwerk für den Kreditrisikostandard verankert und wird insbesondere bei gerateten Forderungen gegenüber Banken verwendet. Voraussetzung ist, dass die jeweilige Rechtsordnung externe Ratings für regulatorische Zwecke zulässt und die Ratingagentur als geeignete externe Ratingagentur anerkannt ist.
Vorkommen und Verwendung
Das Verfahren wird von Banken angewendet, wenn eine Forderung über ein verwendbares externes Rating verfügt. Es betrifft vor allem Positionen gegenüber Kreditinstituten und wirkt im Standardansatz mit allgemeinen Regeln zur Nutzung externer Ratings zusammen. Kernbereiche sind:
Relevanz
ECRA beeinflusst die Eigenmittelanforderungen für Kreditrisiken, weil das zugeordnete Risikogewicht die Höhe der risikogewichteten Aktiva bestimmt. Ein besseres externes Rating kann zu einem niedrigeren Basisrisikogewicht führen, während schwächere Ratings höhere Kapitalanforderungen auslösen können. Die interne Prüfung der Bank bleibt erforderlich. Erkennt die Analyse höhere Risiken als im Rating abgebildet, ist ein vorsichtigeres Risikogewicht anzusetzen. Eine Verbesserung gegenüber dem durch das Rating bestimmten Risikogewicht ist durch Due Diligence nicht zulässig.
Beispiel / Synonyme oder verwandte Begriffe
Verwandte Begriffe sind:
Weitere Informationen
Rechtsgrundlagen und Regelwerke liegen vor allem im Basel-Rahmenwerk, (Kapitel CRE20, CRE21 und CRE22) sowie in der europäischen Capital Requirements Regulation, insbesondere in den Artikeln 120, 135, 136 und 138. In der Europäischen Union werden externe Bonitätsbeurteilungen nur berücksichtigt, wenn sie von anerkannten externen Ratingagenturen stammen und den aufsichtsrechtlichen Vorgaben zur Zuordnung von Bonitätsstufen entsprechen. Die zuständigen Aufsichtsbehörden und die Europäische Bankenaufsichtsbehörde prägen die Anerkennung, Zuordnung und technische Umsetzung der einschlägigen Regelwerke.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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