Definition des Begriffs
Die Standards Advice Review Group (SARG) war ein von der Europäischen Kommission eingesetztes Expertengremium für Rechnungslegung. Sie wurde am 14. Juli 2006 durch einen Kommissionsbeschluss eingerichtet und bestand aus unabhängigen, nichtstaatlichen Fachleuten. Die Mitglieder wurden in persönlicher Eigenschaft berufen und sollten die Kommission ohne äußere Einflussnahme beraten. Inhaltlich bezog sich die Arbeit auf die EU-Endorsement-Prüfung internationaler Rechnungslegungsstandards. Der Beschluss galt befristet und fand bis zum 13. Juli 2009 Anwendung.
Aufgaben
Die SARG unterstützte die Europäische Kommission im IFRS-Endorsement-Prozess, indem sie die Qualität der fachlichen Empfehlung von EFRAG überprüfte. Im Zentrum stand die Beurteilung, ob EFRAGs Endorsement Advice ausgewogen und objektiv war.
Zuständigkeiten
Die Zuständigkeit der SARG war auf die fachliche Beratung der Europäischen Kommission im Bereich der Rechnungslegungsregulierung begrenzt. Sie hatte keine Aufsichtsbefugnisse gegenüber Unternehmen.
Relevanz
Die SARG stärkte die Glaubwürdigkeit des EU-Endorsement-Mechanismus für IFRS, indem sie eine zusätzliche unabhängige Qualitätssicherung zwischen EFRAG und der Kommission schuf. Für Kapitalmärkte ist ein verlässlicher Übernahmeprozess wichtig, weil er die Vergleichbarkeit von Abschlüssen und die Konsistenz der Finanzberichterstattung unterstützt. Für regulierte Unternehmen und Emittenten war die Arbeit indirekt relevant, da die EU‑Übernahme oder Nichtübernahme von Standards die anzuwendenden Bilanzierungsregeln im Konzernabschluss beeinflussen kann.
Besonderheiten
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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