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Standards Advice Review Group (SARG)

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Definition des Begriffs

Die Standards Advice Review Group (SARG) war ein von der Europäischen Kommission eingesetztes Expertengremium für Rechnungslegung. Sie wurde am 14. Juli 2006 durch einen Kommissionsbeschluss eingerichtet und bestand aus unabhängigen, nichtstaatlichen Fachleuten. Die Mitglieder wurden in persönlicher Eigenschaft berufen und sollten die Kommission ohne äußere Einflussnahme beraten. Inhaltlich bezog sich die Arbeit auf die EU-Endorsement-Prüfung internationaler Rechnungslegungsstandards. Der Beschluss galt befristet und fand bis zum 13. Juli 2009 Anwendung.

Aufgaben

Die SARG unterstützte die Europäische Kommission im IFRS-Endorsement-Prozess, indem sie die Qualität der fachlichen Empfehlung von EFRAG überprüfte. Im Zentrum stand die Beurteilung, ob EFRAGs Endorsement Advice ausgewogen und objektiv war.

  • Bewertung von EFRAG-Stellungnahmen zur Übernahme von IFRS und Interpretationen.
  • Abgabe einer eigenen Empfehlung an die Kommission, typischerweise innerhalb weniger Wochen nach Eingang der EFRAG-Empfehlung.
  • Identifikation fachlicher oder prozessualer Bedenken, bei Bedarf mit strukturiertem Austausch mit EFRAG zur Klärung.
  • Sicherstellung der Unabhängigkeit durch Erklärungen zu Interessenlagen, sowie Beachtung von Vertraulichkeit.

Zuständigkeiten

Die Zuständigkeit der SARG war auf die fachliche Beratung der Europäischen Kommission im Bereich der Rechnungslegungsregulierung begrenzt. Sie hatte keine Aufsichtsbefugnisse gegenüber Unternehmen.

  • Prüfgegenstand waren EFRAG-Empfehlungen zur EU‑Übernahme von IFRS und zugehörigen Interpretationen.
  • Der Einsatz erfolgte im Kontext der Anwendung internationaler Standards in der EU, insbesondere für kapitalmarktorientierte Unternehmen mit Konzernabschlüssen.
  • Adressat der Arbeit war die Europäische Kommission, nicht einzelne Institute oder Emittenten.

Relevanz

Die SARG stärkte die Glaubwürdigkeit des EU-Endorsement-Mechanismus für IFRS, indem sie eine zusätzliche unabhängige Qualitätssicherung zwischen EFRAG und der Kommission schuf. Für Kapitalmärkte ist ein verlässlicher Übernahmeprozess wichtig, weil er die Vergleichbarkeit von Abschlüssen und die Konsistenz der Finanzberichterstattung unterstützt. Für regulierte Unternehmen und Emittenten war die Arbeit indirekt relevant, da die EU‑Übernahme oder Nichtübernahme von Standards die anzuwendenden Bilanzierungsregeln im Konzernabschluss beeinflussen kann.

Besonderheiten

  • Maximal sieben Mitglieder, Auswahl durch die Europäische Kommission nach fachlicher Eignung und Unabhängigkeit.
  • Berufung in persönlicher Eigenschaft, Mitarbeit bei EFRAG war ausgeschlossen.
  • Amtszeit grundsätzlich drei Jahre, mit Möglichkeit der Verlängerung.
  • Der Vorsitz wurde aus dem Kreis der Mitglieder gewählt und jährlich bestimmt.
  • Keine Vergütung, Reise und gegebenenfalls Tageskosten konnten erstattet werden.
  • Befristeter Mandatsrahmen, der ursprüngliche Beschluss galt bis zum 13. Juli 2009.

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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