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European Standardised Information Sheet (ESIS)

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Definition des Begriffs

ESIS steht für European Standardised Information Sheet, auf Deutsch Europäisches Standardisiertes Merkblatt. Es ist ein standardisiertes vorvertragliches Informationsdokument für Immobiliar-Verbraucherdarlehen. Zweck des ESIS ist es, Verbraucher vor Abschluss eines Wohnimmobilienkreditvertrags klar, vergleichbar und rechtzeitig über wesentliche Kreditbedingungen zu informieren. Die rechtliche Verankerung liegt in der europäischen Wohnimmobilienkreditrichtlinie 2014/17/EU und in den nationalen Umsetzungsvorschriften. Das Merkblatt ist Teil des Verbraucherschutzrahmens für Kreditwürdigkeitsprüfung, Beratung, Werbung und vorvertragliche Aufklärung.

 

Vorkommen und Verwendung

Das ESIS wird von Kreditgebern oder Kreditvermittlern bereitgestellt, wenn Verbrauchern ein Immobiliar-Verbraucherdarlehen angeboten wird. Es betrifft insbesondere Darlehen, die durch ein Grundpfandrecht gesichert sind oder dem Erwerb beziehungsweise Erhalt von Eigentumsrechten an Wohnimmobilien dienen. Die Bereitstellung erfolgt vor Vertragsabschluss, damit Angebote verschiedener Anbieter anhand gleicher Informationsfelder verglichen werden können. Die Informationen müssen auf das konkrete Kreditangebot zugeschnitten sein und dürfen nicht nur allgemeine Produktangaben wiedergeben.

Zentrale Inhalte sind:

  1. Angaben zum Kreditgeber und gegebenenfalls zum Vermittler
  2. Hauptmerkmale des Darlehens, etwa Betrag, Laufzeit, Währung und Sicherheiten
  3. Sollzinssatz, effektiver Jahreszins und Gesamtkosten
  4. Anzahl, Höhe und Fälligkeit der Raten
  5. Hinweise zu Zinsänderungsrisiken, Fremdwährungsrisiken und möglichen Kosten bei Vertragsverletzung
  6. Informationen zu Widerruf, vorzeitiger Rückzahlung und Beschwerdemöglichkeiten

 

Relevanz

Das ESIS stärkt die Transparenz im Markt für Wohnimmobilienkredite. Es reduziert Informationsasymmetrien zwischen Darlehensgebern und Verbrauchern, weil Kosten, Risiken und Vertragsmerkmale in einheitlicher Form dargestellt werden. Für Institute hat das Merkblatt operative Bedeutung in Vertriebsprozessen, Dokumentation, Compliance-Kontrollen und Produktgestaltung. Fehlerhafte, verspätete oder unvollständige Informationen können aufsichtsrechtliche, zivilrechtliche oder reputationsbezogene Folgen auslösen.

 

Beispiel/Synonyme oder verwandte Begriffe

Verwandte Begriffe sind:

  • Vorvertragliche Information, rechtzeitige Information vor Bindung an einen Kreditvertrag
  • Effektiver Jahreszins, Vergleichsgröße für die jährlichen Gesamtkosten eines Kredits
  • Immobiliar-Verbraucherdarlehen, Kreditvertrag mit Bezug zu Wohnimmobilien
  • Kreditwürdigkeitsprüfung, Prüfung der Fähigkeit zur ordnungsgemäßen Rückzahlung

 

Weitere Informationen

Die maßgebliche europäische Grundlage ist Artikel 14 in Verbindung mit Anhang II der Richtlinie 2014/17/EU. In Deutschland ist das ESIS in das Verbraucherdarlehensrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs und die Einführungsvorschriften eingebunden. Zuständig sind insbesondere nationale Aufsichts- und Verbraucherschutzstrukturen sowie Gerichte bei Streitigkeiten über Informationspflichten.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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