Definition des Begriffs
ESIS steht für European Standardised Information Sheet, auf Deutsch Europäisches Standardisiertes Merkblatt. Es ist ein standardisiertes vorvertragliches Informationsdokument für Immobiliar-Verbraucherdarlehen. Zweck des ESIS ist es, Verbraucher vor Abschluss eines Wohnimmobilienkreditvertrags klar, vergleichbar und rechtzeitig über wesentliche Kreditbedingungen zu informieren. Die rechtliche Verankerung liegt in der europäischen Wohnimmobilienkreditrichtlinie 2014/17/EU und in den nationalen Umsetzungsvorschriften. Das Merkblatt ist Teil des Verbraucherschutzrahmens für Kreditwürdigkeitsprüfung, Beratung, Werbung und vorvertragliche Aufklärung.
Vorkommen und Verwendung
Das ESIS wird von Kreditgebern oder Kreditvermittlern bereitgestellt, wenn Verbrauchern ein Immobiliar-Verbraucherdarlehen angeboten wird. Es betrifft insbesondere Darlehen, die durch ein Grundpfandrecht gesichert sind oder dem Erwerb beziehungsweise Erhalt von Eigentumsrechten an Wohnimmobilien dienen. Die Bereitstellung erfolgt vor Vertragsabschluss, damit Angebote verschiedener Anbieter anhand gleicher Informationsfelder verglichen werden können. Die Informationen müssen auf das konkrete Kreditangebot zugeschnitten sein und dürfen nicht nur allgemeine Produktangaben wiedergeben.
Zentrale Inhalte sind:
Relevanz
Das ESIS stärkt die Transparenz im Markt für Wohnimmobilienkredite. Es reduziert Informationsasymmetrien zwischen Darlehensgebern und Verbrauchern, weil Kosten, Risiken und Vertragsmerkmale in einheitlicher Form dargestellt werden. Für Institute hat das Merkblatt operative Bedeutung in Vertriebsprozessen, Dokumentation, Compliance-Kontrollen und Produktgestaltung. Fehlerhafte, verspätete oder unvollständige Informationen können aufsichtsrechtliche, zivilrechtliche oder reputationsbezogene Folgen auslösen.
Beispiel/Synonyme oder verwandte Begriffe
Verwandte Begriffe sind:
Weitere Informationen
Die maßgebliche europäische Grundlage ist Artikel 14 in Verbindung mit Anhang II der Richtlinie 2014/17/EU. In Deutschland ist das ESIS in das Verbraucherdarlehensrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs und die Einführungsvorschriften eingebunden. Zuständig sind insbesondere nationale Aufsichts- und Verbraucherschutzstrukturen sowie Gerichte bei Streitigkeiten über Informationspflichten.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an. Wir senden Ihnen eine E-Mail zum Zurücksetzen Ihres Passwortes.