Definition des Begriffs
MM steht für Market Maker. Der Begriff bezeichnet einen Marktteilnehmer, der für bestimmte Finanzinstrumente fortlaufend verbindliche oder indikative An- und Verkaufskurse stellt. Diese Funktion wird als Market Making bezeichnet. Sie dient der Liquiditätsbereitstellung, der Verringerung von Geld-Brief-Spannen und der Handelbarkeit von Wertpapieren, Derivaten, Devisen oder anderen Finanzinstrumenten. Ein Market Maker ist keine Behörde und kein Rechtsakt, sondern eine regulierte Marktrolle beziehungsweise Handelsfunktion innerhalb organisierter Märkte oder multilateraler Handelssysteme.
Vorkommen und Verwendung
Market Maker treten besonders im Börsenhandel, im außerbörslichen Handel und auf elektronischen Handelsplattformen auf. Sie können Wertpapierfirmen, Kreditinstitute, spezialisierte Handelsunternehmen oder Mitglieder eines Handelsplatzes sein. Ihre Tätigkeit beruht regelmäßig auf Zulassung, vertraglichen Market-Making-Programmen oder den Regeln des jeweiligen Handelsplatzes. Typische Verwendungen sind die Bereitstellung von Preisen für Aktien, Anleihen, Exchange Traded Funds, Optionen, Futures und strukturierte Produkte. Dabei werden meist zwei Preise genannt, der Geldkurs für den Ankauf und der Briefkurs für den Verkauf.
Relevanz
Market Maker erhöhen die Markttiefe, weil sie handelbare Volumina anzeigen und kurzfristige Gegenparteien bereitstellen. Für Emittenten, Anleger und Handelsplätze kann dies die Ausführungswahrscheinlichkeit verbessern und Preisschwankungen in normalen Marktphasen begrenzen. Zugleich entsteht ein eigenes Risikoprofil, da Market Maker Bestände, Preisrisiken und Absicherungspositionen steuern müssen. Ihre Aktivität ist für die Preisbildung bedeutsam, ersetzt jedoch nicht die unabhängige Bewertung eines Finanzinstruments. In Stressphasen können Handelsplatzregeln Mindestquotierungszeiten, maximale Spreads oder Ausnahmen vorsehen.
Beispiel / Synonyme oder verwandte Begriffe
Weitere Informationen
Die regulatorische Einordnung hängt vom Markt, Instrument und Geschäftsmodell ab. In der Europäischen Union gelten insbesondere Vorgaben für Wertpapierdienstleistungen, Marktmissbrauchsprävention, Transparenz und organisatorische Anforderungen an Handelsplätze. Market Maker können Meldepflichten, Verhaltenspflichten, Eigenmittelanforderungen und Vorgaben zum Risikomanagement unterliegen, wenn sie als Wertpapierfirma oder Kreditinstitut tätig sind. Handelsplätze legen zusätzlich operative Bedingungen fest, etwa Mindestquotierungen, zulässige Unterbrechungen, technische Anbindung und Kontrollen gegen marktmanipulatives Verhalten. Die konkrete Verpflichtung ergibt sich daher aus Aufsichtsrecht, Börsenordnung, Handelsplatzregelwerk und vertraglicher Teilnahmevereinbarung.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: [www.regupedia.de]
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