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Lender of Last Resort (LoLR)

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Definition des Begriffs

Lender of Last Resort, deutsch Kreditgeber letzter Instanz, bezeichnet die Funktion einer Zentralbank, in außergewöhnlichen Liquiditätsstresssituationen kurzfristige Liquidität bereitzustellen. Ziel ist nicht die Rettung insolventer Institute, sondern die Stabilisierung zahlungsfähiger, aber vorübergehend illiquider Marktteilnehmer und die Begrenzung systemischer Ansteckungseffekte. Die Funktion ist ein Verfahren der Finanzstabilität und des Krisenmanagements. Sie steht im Zusammenhang mit Zentralbankmandaten, geldpolitischen Operationen, Emergency Liquidity Assistance und bankaufsichtlichen Vorgaben zu Liquidität, Solvenz und Sicherheiten. Die klassische Begründung wurde im 19. Jahrhundert mit der Bagehot-Regel verbunden: Liquidität soll in Krisen gegen gute Sicherheiten und zu disziplinierenden Konditionen bereitgestellt werden.

 

Vorkommen und Verwendung

Die LoLR-Funktion wird typischerweise von Zentralbanken wahrgenommen. Im Euroraum erfolgt reguläre Zentralbankliquidität über das Eurosystem. Außerordentliche Notfallliquidität für einzelne Institute kann als Emergency Liquidity Assistance durch nationale Zentralbanken bereitgestellt werden, sofern die Voraussetzungen des Eurosystems beachtet werden.

Kernbereiche der Anwendung sind:

  • akute Liquiditätsengpässe einzelner Banken
  • Marktweite Störungen der Refinanzierung
  • Schutz zentraler Zahlungs- und Abwicklungssysteme
  • Prüfung von Solvenz, Sicherheiten und Rückzahlungsfähigkeit
  • Abstimmung zwischen Zentralbank, Bankenaufsicht und gegebenenfalls Abwicklungsbehörden

 

Relevanz

LoLR ist für die Stabilität des Finanzsystems bedeutsam, weil Liquiditätskrisen auch grundsätzlich tragfähige Institute gefährden können. Ein glaubwürdiger Kreditgeber letzter Instanz kann panikartige Mittelabzüge, Marktblockaden und Kettenreaktionen begrenzen. Gleichzeitig besteht ein Zielkonflikt mit Moral Hazard, also dem Risiko, dass Institute wegen erwarteter Unterstützung höhere Risiken eingehen. Deshalb sind Zugangsvoraussetzungen, Besicherung, Befristung, Konditionen und aufsichtliche Kontrolle zentrale Bestandteile der Ausgestaltung. LoLR ist eng mit Liquiditätsrisikomanagement, LCR, Stresstests, Sanierungsplanung und Abwicklungsregimen verbunden.

 

Beispiel/Synonyme oder verwandte Begriffe

  • Kreditgeber letzter Instanz: deutsche Bezeichnung für Lender of Last Resort
  • Emergency Liquidity Assistance: außerordentliche Liquiditätshilfe für einzelne Institute
  • Bagehot-Regel: historisches Leitprinzip für Krisenliquidität
  • Moral Hazard: Fehlanreiz durch erwartete öffentliche Unterstützung
  • Zahlungsfähigkeit: Fähigkeit, fällige Verbindlichkeiten fristgerecht zu erfüllen

 

Weitere Informationen

Rechts- und Aufsichtsbezüge ergeben sich aus Zentralbankstatuten, nationalem Zentralbankrecht, bankaufsichtlichen Solvenzanforderungen, Sicherheitenregeln und Vorgaben zur Finanzstabilität. Im Euroraum ist die Abgrenzung zwischen geldpolitischen Geschäften, Notfallliquidität und verbotener monetärer Staatsfinanzierung besonders relevant. LoLR-Unterstützung ersetzt keine nachhaltige Refinanzierungsstrategie und keine Eigenkapitalausstattung. Sie dient als zeitlich begrenztes Kriseninstrument, wenn marktbasierte Finanzierungsquellen nicht ausreichend verfügbar sind und die Voraussetzungen für Zentralbankliquidität erfüllt werden.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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