Feedback

Europäisches elektronisches Zugangsportal (EEZP)

zur Glossar-Übersicht

 

Definition des Begriffs

Das EEZP, Europäisches elektronisches Zugangsportal, bezeichnet den European Electronic Access Point. Es ist ein unionsweites elektronisches Zugangsverfahren für vorgeschriebene Informationen von Emittenten, deren Wertpapiere an einem geregelten Markt zugelassen sind. Zweck ist ein zentraler Such- und Abrufzugang zu Informationen, die weiterhin in nationalen Speichersystemen vorgehalten werden. Die rechtliche Verankerung lag in Artikel 21a der Transparenzrichtlinie 2004/109/EG und wurde durch die Delegierte Verordnung (EU) 2016/1437 zu technischen Regulierungsstandards konkretisiert. Erfasst werden insbesondere veröffentlichungspflichtige Unternehmensdaten, die für eine informierte Anlageentscheidung und für die laufende Beobachtung regulierter Märkte relevant sind.

 

Vorkommen und Verwendung

Das EEZP wurde von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde entwickelt und betrieben. Es verbindet amtlich bestellte Speichersysteme der Mitgliedstaaten, sogenannte Officially Appointed Mechanisms, mit einem europäischen Zugangspunkt. Die Nutzung betrifft insbesondere:

  • Anleger, Analysten und Marktteilnehmer bei der Suche nach Finanz- und Beteiligungsinformationen,
  • Emittenten, deren Veröffentlichungen über nationale Systeme auffindbar werden,
  • Aufsichtsbehörden, die Transparenzdaten vergleichbarer und leichter zugänglich machen.

Die Bereitstellung erfolgt nicht als periodische Prüfung, sondern als laufender elektronischer Zugriff auf veröffentlichte und gespeicherte Informationen. Maßgeblich sind Suchkriterien, Metadaten und technische Schnittstellen, nicht eine zusätzliche inhaltliche Freigabe der Angaben.

 

Relevanz

Das EEZP unterstützt die Markttransparenz im europäischen Kapitalmarkt. Es erleichtert den grenzüberschreitenden Zugang zu Jahresfinanzberichten, Halbjahresfinanzberichten, Stimmrechtsmitteilungen und weiteren regulierten Informationen. Dadurch sinkt die Abhängigkeit von einzelnen nationalen Datenquellen. Für Emittenten entsteht keine eigenständige materielle Berichtspflicht, jedoch gewinnt die korrekte Einlieferung in nationale Speichersysteme an praktischer Bedeutung. Das EEZP steht außerdem in engem Zusammenhang mit der Digitalisierung der Kapitalmarktunion und mit dem späteren Europäischen einheitlichen Zugangsportal.

 

Beispiel / Synonyme oder verwandte Begriffe

  • European Electronic Access Point, englische Langform des EEZP.
  • Officially Appointed Mechanism, nationales amtlich bestelltes Speichersystem für regulierte Informationen.
  • Transparenzrichtlinie, Rahmenwerk für Emittentenpublizität an geregelten Märkten.
  • ESAP, Europäisches einheitliches Zugangsportal mit breiterem Datenumfang.

 

Weitere Informationen

Die wesentlichen Vorgaben betreffen Datenformate, Suchfunktionen, Verfügbarkeit, technische Verknüpfungen und Mindestmetadaten. Zuständig waren europäische und nationale Aufsichtsstrukturen im Zusammenspiel mit den Speichersystemen der Mitgliedstaaten. Die ESAP-Regulierung ordnet den elektronischen Zugang zu Unternehmens-, Finanz- und Nachhaltigkeitsinformationen neu und führt die EEZP-Funktionalität schrittweise in einen umfassenderen europäischen Datenzugang über.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

Passwort zurücksetzen

Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an. Wir senden Ihnen eine E-Mail zum Zurücksetzen Ihres Passwortes.


Abbrechen