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Too Big To Fail Institutions (TBTF-Institute)

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Definition des Begriffs

TBTF-Institute sind Finanzinstitute, deren ungeordneter Ausfall erhebliche Störungen des Finanzsystems auslösen kann. TBTF steht für „too big to fail“, also „zu groß, um auszufallen“. Der Begriff bezeichnet kein einzelnes Verfahren, sondern eine aufsichtsrechtliche Risikoeinstufung. Sie knüpft an systemische Bedeutung, Vernetzung, Ersetzbarkeit, grenzüberschreitende Tätigkeit und Komplexität an. Nach der Finanzkrise 2007–2009 wurden internationale und europäische Rahmenwerke entwickelt, um staatliche Rettungserwartungen und Fehlanreize zu begrenzen. Sie bedeutet nicht, dass ein Institut rechtlich insolvenzfest ist. Gemeint ist vielmehr, dass ein ungeplanter Zusammenbruch gesamtwirtschaftliche Folgekosten erzeugen kann und deshalb besondere Vorsorgeinstrumente benötigt.

 

Vorkommen und Verwendung

Die Einstufung betrifft vor allem große Banken, Bankengruppen und Finanzholdinggruppen. Auf globaler Ebene werden global systemrelevante Banken ermittelt. In der Europäischen Union kommen global systemrelevante Institute und anderweitig systemrelevante Institute hinzu. Nationale Aufsichtsbehörden wenden dafür festgelegte Bewertungsmethoden an. Die Bewertung erfolgt anhand quantitativer Indikatoren und aufsichtlicher Beurteilung.

Typische Prüffelder sind:

  1. Größe der Bilanz und Geschäftsaktivität
  2. Vernetzung mit anderen Marktteilnehmern
  3. Bedeutung für Zahlungsverkehr, Kreditversorgung und Kapitalmarkt
  4. Komplexität von Produkten, Strukturen und Abwicklungswegen
  5. grenzüberschreitende Präsenz

 

Relevanz

TBTF-Institute stehen im Mittelpunkt der makroprudenziellen Aufsicht. Ihre Schieflage kann Liquiditätsengpässe, Vertrauensverluste und Ansteckungseffekte verursachen. Deshalb bestehen erhöhte Anforderungen an Kapital, Verlustabsorptionsfähigkeit, Sanierungsplanung, Abwicklungsplanung und Risikosteuerung. Kapitalpuffer für systemrelevante Institute sollen zusätzliche Widerstandskraft schaffen. Abwicklungsregeln sollen ermöglichen, kritische Funktionen fortzuführen, ohne automatisch öffentliche Mittel einzusetzen.

Die Einstufung kann Auswirkungen auf Kapitalplanung, Refinanzierung, Governance und Offenlegung haben. Sie beeinflusst außerdem aufsichtliche Prioritäten, Stresstests und Krisenmanagement. Sie führt nicht automatisch zu einer Garantie staatlicher Unterstützung. Für Marktteilnehmer ist die Einstufung relevant, weil sie Erwartungen an Verlusttragung, Gläubigerbeteiligung und Krisenvorsorge prägt.

 

Beispiel / Synonyme oder verwandte Begriffe

Verwandte Begriffe sind:

  • G-SIB, global systemrelevante Bank mit internationaler Bedeutung
  • G-SII, global systemrelevantes Institut im europäischen Aufsichtsrahmen
  • O-SII, anderweitig systemrelevantes Institut mit Bedeutung für ein nationales Finanzsystem
  • SIFI, systemrelevantes Finanzinstitut als Oberbegriff
  • MREL und TLAC, Anforderungen an verlusttragende Mittel für Abwicklung und Stabilisierung

 

Weitere Informationen

Relevante Grundlagen finden sich im Baseler Rahmenwerk für systemrelevante Banken, in der europäischen Kapitaladäquanzregulierung, in der Bankenabwicklungsrichtlinie und in nationalen Bankaufsichtsgesetzen. In Deutschland wirken insbesondere Bankenaufsicht und makroprudenzielle Aufsicht zusammen. Die Einordnung wird regelmäßig überprüft, weil Größe, Geschäftsmodell, Marktanteile und Vernetzung eines Instituts Veränderungen unterliegen. Die jeweiligen Listen und Pufferquoten können sich jährlich ändern.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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