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Alternative Investment Funds (AIF)

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Definition des Begriffs

AIF bezeichnet Alternative Investment Funds, auf Deutsch alternative Investmentfonds. Der Begriff erfasst Organismen für gemeinsame Anlagen, die Kapital von Anlegern einsammeln, nach einer festgelegten Anlagestrategie investieren und keine OGAW sind. OGAW sind harmonisierte Wertpapierfonds für den Publikumsvertrieb. AIF können offene oder geschlossene Fonds sein und in Immobilien, Private Equity, Infrastruktur, Kredite, Rohstoffe oder Wertpapiere investieren. Die Einordnung als AIF ist ein regulatorisches Abgrenzungsverfahren innerhalb des europäischen Fondsrechts. Die rechtliche Verankerung liegt in der AIFM-Richtlinie 2011/61/EU und in Deutschland im Kapitalanlagegesetzbuch. Reguliert wird vor allem der Verwalter des Fonds, nicht jeder Fonds in gleicher Intensität.

 

Vorkommen und Verwendung

AIF werden von Kapitalverwaltungsgesellschaften, AIF-Verwaltungsgesellschaften oder vergleichbaren Managern aufgelegt und verwaltet. Sie richten sich je nach Struktur an Privatanleger, professionelle Anleger oder semiprofessionelle Anleger. Die Verwendung umfasst:

• Spezialfonds für institutionelle Investoren;
• geschlossene Immobilien- oder Infrastrukturfonds;
• Private-Equity- und Venture-Capital-Fonds;
• Hedgefonds und andere alternative Strategien;
• Kreditfonds und sonstige nicht traditionelle Investmentvermögen.

Die Prüfung betrifft insbesondere Anlagestrategie, Anlegerkreis, Rückgaberechte, Risikostreuung, Verwahrstelle, Bewertung und Offenlegung.

 

Relevanz

AIF sind für Finanzmärkte relevant, weil sie Kapital außerhalb klassischer Wertpapierfonds bündeln und in weniger liquide oder komplexere Vermögenswerte lenken. Für Anleger bestimmen AIF-Struktur, Liquidität, Kosten, Risikoprofil und Rückgabemöglichkeiten die wirtschaftliche Bedeutung. Für Verwalter entstehen Erlaubnis-, Organisations-, Risiko- und Berichtspflichten. Aufsichtsbehörden nutzen AIF-Daten zur Überwachung von Leverage, Liquiditätsrisiken, Konzentrationen und systemischen Risiken. Die Abgrenzung zu OGAW ist zentral, weil daraus unterschiedliche Produktregeln, Vertriebsanforderungen und Informationspflichten folgen.

 

Beispiel / Synonyme oder verwandte Begriffe

Verwandte Begriffe sind:

• AIFM, Verwalter eines alternativen Investmentfonds;
• AIFMD, europäische Richtlinie über Verwalter alternativer Investmentfonds;
• OGAW, harmonisierter Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren;
• KVG, Kapitalverwaltungsgesellschaft nach deutschem Recht;
• Spezial-AIF, AIF mit beschränktem Anlegerkreis.

 

Weitere Informationen

Wichtige Rechtsgrundlagen sind die AIFM-Richtlinie, das Kapitalanlagegesetzbuch, Delegierte Verordnungen zur Verwaltung alternativer Investmentfonds und Vertriebsregeln nach nationalem Recht. Zentrale Institutionen sind nationale Aufsichtsbehörden, europäische Wertpapieraufsicht, Verwahrstellen, Abschlussprüfer und Fondsverwalter. Besonders bedeutsam sind Vorgaben zu Risikomanagement, Liquiditätsmanagement, Bewertung, Interessenkonflikten, Auslagerung, Verwahrung und regelmäßigen Meldungen.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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