Definition des Begriffs
Der Verband Geschlossene Fonds e.V. (VGF) war ein deutscher Branchenverband mit Sitz in Berlin, der die Interessen der Anbieter geschlossener Fonds in Deutschland vertrat. Der VGF fungierte als Fachverband, Dienstleister und Serviceeinrichtung für Unternehmen, die Vermögensanlagen in Form geschlossener Fonds initiierten und verwalteten. Am 26. Juni 2013 beschloss die Mitgliederversammlung die Umbenennung in Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen e.V. (BSI), der zum 1. Januar 2018 vollständig in den Zentralen Immobilien Ausschuss (ZIA) integriert wurde. Der Verband existiert somit seit 2018 nicht mehr als eigenständige Organisation.
Aufgaben
Die zentralen Aufgaben des VGF umfassten:
Zuständigkeiten
Der VGF war zuständig für die Vertretung seiner Mitgliedsunternehmen in allen relevanten branchenbezogenen Angelegenheiten. Zu seinen Zuständigkeitsbereichen gehörten:
Relevanz
Der VGF hatte bis zu seiner Umbenennung 2013 erhebliche Marktbedeutung. Die im Verband organisierten 63 Mitgliedsunternehmen, darunter 41 Anbieter geschlossener Fonds, verwalteten 2012 ein Investitionsvolumen von rund 142 Milliarden Euro, was etwa 70 Prozent des damaligen Gesamtmarktes entsprach. Im Jahr 2012 warben die VGF-Mitglieder ein Eigenkapital von 5,09 Milliarden Euro ein. Der Verband spielte eine Schlüsselrolle bei der Transformation der Branche im Zuge der AIFM-Richtlinie und des KAGB, die ab 2013 neue aufsichtsrechtliche Anforderungen an die Branche stellten. Die Umbenennung in BSI im Jahr 2013 spiegelte die strategische Neuausrichtung wider, alle Formen von Sachwertvermögen nach KAGB abzubilden und nicht mehr ausschließlich geschlossene Fonds im klassischen Sinne.
Besonderheiten
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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