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Verband geschlossener Fonds e.V. (VGF)

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Definition des Begriffs

Der Verband Geschlossene Fonds e.V. (VGF) war ein deutscher Branchenverband mit Sitz in Berlin, der die Interessen der Anbieter geschlossener Fonds in Deutschland vertrat. Der VGF fungierte als Fachverband, Dienstleister und Serviceeinrichtung für Unternehmen, die Vermögensanlagen in Form geschlossener Fonds initiierten und verwalteten. Am 26. Juni 2013 beschloss die Mitgliederversammlung die Umbenennung in Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen e.V. (BSI), der zum 1. Januar 2018 vollständig in den Zentralen Immobilien Ausschuss (ZIA) integriert wurde. Der Verband existiert somit seit 2018 nicht mehr als eigenständige Organisation.

 

Aufgaben

Die zentralen Aufgaben des VGF umfassten:

  • Interessenvertretung der Anbieter geschlossener Fonds gegenüber Politik, Gesetzgeber und Öffentlichkeit
  • Bereitstellung von Informationen über die Anlageform geschlossener Fonds für Anleger, Vertriebe und Fachöffentlichkeit
  • Einflussnahme auf gesetzgeberische Prozesse mit dem Ziel, langfristig stabile wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen zu schaffen
  • Entwicklung und Veröffentlichung von Leitlinien und Grundsätzen, etwa zur Erstellung von Leistungsbilanzen für geschlossene Fonds
  • Förderung von Transparenz und Qualitätsstandards in der Branche
  • Organisation von Branchenevents, wie dem jährlichen VGF Summit, zur Vernetzung und zum Fachaustausch
  • Betrieb einer Ombudsstelle für Anleger der im VGF organisierten Unternehmen

 

Zuständigkeiten

Der VGF war zuständig für die Vertretung seiner Mitgliedsunternehmen in allen relevanten branchenbezogenen Angelegenheiten. Zu seinen Zuständigkeitsbereichen gehörten:

  • Branchenkoordination und Standardsetzung für geschlossene Fonds in den Bereichen Immobilien, Schifffahrt, Private Equity, erneuerbare Energien und weitere Sachwertinvestitionen
  • Erhebung und Veröffentlichung von Branchenzahlen und Marktstatistiken
  • Beratung der Mitglieder bei regulatorischen Veränderungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Einführung des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und der AIFM-Richtlinie
  • Kommunikation mit Aufsichtsbehörden wie der BaFin zu branchenspezifischen Fragestellungen
  • Entwicklung von Compliance-Standards und Best-Practice-Empfehlungen

 

Relevanz

Der VGF hatte bis zu seiner Umbenennung 2013 erhebliche Marktbedeutung. Die im Verband organisierten 63 Mitgliedsunternehmen, darunter 41 Anbieter geschlossener Fonds, verwalteten 2012 ein Investitionsvolumen von rund 142 Milliarden Euro, was etwa 70 Prozent des damaligen Gesamtmarktes entsprach. Im Jahr 2012 warben die VGF-Mitglieder ein Eigenkapital von 5,09 Milliarden Euro ein. Der Verband spielte eine Schlüsselrolle bei der Transformation der Branche im Zuge der AIFM-Richtlinie und des KAGB, die ab 2013 neue aufsichtsrechtliche Anforderungen an die Branche stellten. Die Umbenennung in BSI im Jahr 2013 spiegelte die strategische Neuausrichtung wider, alle Formen von Sachwertvermögen nach KAGB abzubilden und nicht mehr ausschließlich geschlossene Fonds im klassischen Sinne.

 

Besonderheiten

  • Selbstregulierung: Der VGF entwickelte freiwillige Leitlinien und Branchenstandards, die über gesetzliche Mindestanforderungen hinausgingen
  • Transformationsphase: Die Umbenennung 2013 markierte den Übergang von der klassischen geschlossenen Fondsstruktur zu alternativen Investmentvehikeln gemäß KAGB
  • Integration in den ZIA: Durch die Fusion mit dem ZIA zum 1. Januar 2018 ging die Interessenvertretung der Sachwertbranche in eine größere immobilienwirtschaftliche Organisation über
  • Ombudsstelle: Der VGF richtete eine unabhängige Schlichtungsstelle für Anlegerstreitigkeiten ein, was für Branchenverbände nicht selbstverständlich war

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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