Definition des Begriffs
Das ZuFinG, vollständig Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen, ist ein deutsches Artikelgesetz zur Modernisierung des Kapitalmarkt-, Gesellschafts- und Steuerrechts. Es wurde 2023 beschlossen und trat überwiegend am 15. Dezember 2023 in Kraft. Einzelne Regelungen gelten zu späteren Zeitpunkten. Ziel ist ein leichterer Zugang zu privatem Kapital, insbesondere für Start-ups, Wachstumsunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen. Das Gesetz ändert unter anderem das Aktiengesetz, das Börsengesetz, das Wertpapierprospektgesetz, das Wertpapierhandelsgesetz, das Einkommensteuergesetz und das Gesetz über elektronische Wertpapiere. Als Artikelgesetz enthält es keine geschlossene Kodifikation, sondern passt bestehende Normen an. Dadurch entstehen Pflichten und Erleichterungen unmittelbar in den jeweils geänderten Fachgesetzen.
Einordnung der Relevanz
Das Zukunftsfinanzierungsgesetz ergänzt die deutsche Kapitalmarktregulierung und steht im Zusammenhang mit der europäischen Kapitalmarktunion. Es adressiert strukturelle Hürden bei Börsengängen, Beteiligungsfinanzierungen und Mitarbeiterkapitalbeteiligungen. Für Finanzmarktteilnehmer ist es relevant, weil es Emissionsprozesse, Aktienstrukturen, Prospektanforderungen und steuerliche Rahmenbedingungen verändert. Die Änderungen betreffen sowohl Primärmärkte, also die erstmalige Ausgabe von Wertpapieren, als auch Sekundärmärkte, auf denen Wertpapiere gehandelt werden.
Betroffene
Betroffen sind vor allem:
Anforderungen und Pflichten
Weitere Informationen
Das ZuFinG ist kein eigenständiger EU-Rechtsakt, sondern ein deutsches Änderungsgesetz mit Bezügen zu europäischen Kapitalmarkt- und Prospektvorgaben. Die praktische Umsetzung hängt von den geänderten Einzelgesetzen, der Verwaltungspraxis, den Börsenregeln und den technischen Standards ab. Für Institute, Emittenten und Berater ist eine Einzelprüfung der jeweils betroffenen Vorschriften erforderlich.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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