Definition des Begriffs
EL (Expected Loss), deutsch erwarteter Verlust, bezeichnet den statistisch erwarteten Kreditverlust eines Engagements oder Portfolios über einen definierten Zeitraum. Der Begriff wird im Kreditrisikomanagement, in der Bankenaufsicht und in der Rechnungslegung verwendet. Die Berechnung stützt sich typischerweise auf drei Risikoparameter: Probability of Default, Loss Given Default und Exposure at Default. In vereinfachter Form ergibt sich EL aus PD mal LGD mal EAD. Im aufsichtsrechtlichen Kontext steht EL im Zusammenhang mit dem Internal Ratings Based Approach der Eigenmittelregulierung. In der Rechnungslegung nach IFRS 9 ist der erwartete Kreditverlust Grundlage der Wertminderung finanzieller Vermögenswerte.
Vorkommen und Verwendung
EL wird von Banken, Wertpapierfirmen, Leasinggesellschaften und anderen Kreditgebern genutzt, soweit sie Kreditrisiken messen, bepreisen oder bilanzieren. Der Wert kann für einzelne Forderungen, Kreditlinien, Sicherheitenstrukturen oder Gesamtportfolios bestimmt werden. Typische Anwendungen sind:
Der Beobachtungszeitraum richtet sich nach Zweck und Regelwerk. Aufsichtliche Berechnungen arbeiten häufig mit einem Einjahreshorizont. IFRS 9 unterscheidet Wertminderungen auf Basis von Zwölf-Monats-Verlusten und erwarteten Verlusten über die Restlaufzeit.
Relevanz
EL trennt erwartbare Kreditkosten von unerwarteten Verlusten. Erwartete Verluste sollen über Margen, Sicherheiten, Wertberichtigungen oder Rückstellungen abgedeckt werden. Unerwartete Verluste werden dagegen über Eigenmittel und Risikotragfähigkeit adressiert. Dadurch hat EL Einfluss auf Kreditpreise, Risikoberichte, Stresstests und die Beurteilung der Portfolioqualität. Für Institute mit internen Modellen ist die Qualität der Eingabedaten wesentlich, weil Ausfallwahrscheinlichkeiten, Verlustquoten und Forderungshöhen modelliert, validiert und regelmäßig überwacht werden müssen.
Beispiel / Synonyme oder verwandte Begriffe
Weitere Informationen
Relevante Bezugspunkte sind die Eigenmittelvorschriften für Kreditrisiken, interne Ratingverfahren, IFRS 9 und institutsinterne Regelwerke für Modellrisiko, Datenqualität und Risikovorsorge.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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